Vernehmlassungsantwort der Grünen Nidwalden zur Teilrevision über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Diese Vorlage betrifft insbesondere die Schaffung einer Hinterlegungsstelle für Vorsorgeaufträge.

Zuständigkeit bei Namensänderung (Art. 13)
Wir stimmen der veränderten Zuständigkeit zu.

Hinterlegungsstelle als Gesamtpaket (Art. 46 und folgende)
Mit der Schaffung einer Hinterlegungsstelle für Vorsorgeaufträge wird die Motion erfüllt. Der Vorschlag des Regierungsrates, eine ‚Paketlösung bei den Gemeinden‘ zu unterbreiten, ist sinnvoll und nachvollziehbar. Dieses Gesamtpaket umfasst neben den
Vorsorgeaufträgen auch Verfügungen von Todes wegen (Erbverträge, Testamente). Wir teilen die Meinung des Regierungsrates (Bericht vom 27.2.2018, Punkt 4), dass die Hinterlegungsstelle nicht bei einer kantonalen Stelle, sondern bei der Wohnsitzgemeinde angesiedelt werden soll.

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