Landrätin Regula Wyss-Kurath, Stans, bezieht sich in ihrer kleinen Anfrage betreffend Finanzierung der MiGeL (Mittel- und Gegenstände-Liste) auf zwei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom Herbst 2017. Gemäss diesen Urteilen haben die Krankenkassen seit 2018 das für die Pflege benötigte Material nicht mehr zu bezahlen.  

Kleine Anfrage von Landrätin Regula Wyss-Kurat:

  • Welchen Handlungsbedarf sieht der Kanton Nidwalden?
  • Gibt es interkantonale Bestrebungen, die Finanzierung der MiGeL einheitlich zu regeln?
  • Welche kurzfristigen Massnahmen hat der Kanton Nidwalden ergriffen, um diese Finanzierungslücke temporär zu schliessen?
  • Welche Organisationen sind in der Ausarbeitung praktikabler Lösungen in der Frage zur Finanzierung der MiGeL eingebunden?
  • Bei kleineren Leistungserbringern im ambulanten Bereich variieren die Kos-ten je nach Krankheitsbild enorm. Welche Lösung strebt der Kanton Nidwal-den im Bereich der ambulanten Pflege an?

Was weiter geschah