Die Grünen Nidwalden schlagen zwei Anpassungen vor:

• Das Praktikum, welches Jurist*innen nach ihrer Ausbildung absolvieren, soll von 18 auf 12 Monate reduziert werden. Die meisten Kantone um Nidwalden haben dies bereits so geregelt.

• Die Formulierung im Abschnitt, in welchem die Wiederholung von Prüfungen geregelt wird, ist in unseren Augen unglücklich. Während die mündliche Prüfung nur einmal wiederholt werden kann, kann eine Kandidatin in der vorgeschlagenen Formulierung die schriftliche Prüfung beliebig oft wiederholen.