Im Regionaljournal Zentralschweiz vom 21. April 2020 wurde über den auf Herbst 2020 geplanten Verkauf von 67 Wohneinheiten (Villen und Suiten) des Bürgenstock-Resorts berichtet. Die Neue Nidwaldner Zeitung hat das Thema anschliessend ebenfalls aufgenommen und am 23. April einen Artikel abgedruckt.

Das 2010 von Bund und Kanton genehmigte Betriebsstättenmodell ermöglicht den Resort-Betreibenden einen Verkauf explizit auch an ausländische Investoren ohne Verletzung der Lex Koller. Da sich viele dieser Wohneinheiten im Edelrohbau befinden, entsteht der Verdacht, dass – entgegen dem ursprünglichen Ansinnen vor der Eröffnung des Resorts, Langzeitmieter zu finden – primär gar nie ein Interesse an einer Vermietung bestanden hat.

Das Betriebsstättenmodell verpflichtet, einzelne Zusatzleistungen des Resorts zu beziehen. Regierungsrätin Karin Kayser hat in diesem Zusammenhang im Interview vom 21. April betont, dass für Kaufinteressierte „kein Persilschein“ bestehe und die Einhaltung der Verpflichtungen kontrolliert werde.

Landrätin Erika Liem bittet die Regierung in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Verpflichtungen knüpft der Regierungsrat an den Verkauf einer Suite oder Villa im Detail?
  2. Wie stellt der Regierungsrat die Einhaltung und Prüfung der erwähnten Verpflichtungen sicher?
  3. Wie wird sichergestellt, dass mit dem geplanten Verkauf das Zweitwohnungsgesetz eingehalten wird?