Die Coronakrise fordert die Gesellschaft in vielseitigen Aspekten. Betreffend der Wirtschaft wurde auf Seiten des Bundes aber auch vom Kanton Nidwalden bereits geldpolitische Sofortmassnahmen ergriffen. Da die Coronakrise noch weitreichende und langjährige Auswirkungen auf Gesellschaft sowie Wirtschaft haben wird, kann man davon ausgehen, dass mit der schrittweisen Lockerung des Lockdowns die Krise noch lange nicht ausgestanden ist. Dies auch in Anbetracht möglichen V, L, U oder W- Konjunkturszenarien. Die Weltwirtschaft steuert auf eine Rezession zu.

Auch in der Schweiz wurden die Konjunkturprognosen bereits im März nach unten korrigiert. Die Szenarien, die der Bundesrat am 8.4.2020 vorgestellt hat, rechnen mit einem BIP-Verlust bis Ende Jahr von -7% bis -10%. Selbst bei einer teilweisen Erholung der Wirtschaft in der zweiten Jahreshälfte muss mit einem nominellen Wertschöpfungsverlust bis Ende 2021 von 90 Milliarden, mit Zweitrundeneffekte sogar bis zu 170 Milliarden gerechnet werden. Bei der Finanzkrise im Jahr 2009 erlitt die Wirtschaft einen Einbruch des BIP von -1.9%. Angesichts dieser Prognosen werden die geldpolitischen (Sofort)- Massnahmen nicht ausreichen und müssen durch fiskalpolitische Instrumente und Massnahmen unterstützt werden. Die Konjunkturmassnahmen der Kantone und Gemeinden waren in der vergangenen Krise 2008 bis 2010 beinahe doppelt so gross wie jene des Bundes. Angesichts dieser Tatsache sind die fiskalpolitischen Massnahmen des Kantons Nidwalden um die langfristige Bekämpfung der Coronakrise von zentraler Bedeutung.

Deshalb ersucht Landrat Alexander Huser den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  • Aus der Finanz- und Wirtschaftskrise von 2008 hat man bereits Erkenntnisse über ein stufengerechtes Vorgehen und Wirksamkeit von Massnahmen erhalten. Unter anderem ist ein zentraler Erfolgsfaktor die Abstimmung mit dem Bund.
    Wie stellt die Nidwaldner Regierung die Abstimmung bezüglich der Massnahmen mit dem Bund sicher?
  • Aus dem Bericht (Die Konjunkturmassnahmen des Bundes 2008 bis 2010 ‚Evaluation der Konzeption und Umsetzung der Stabilisierungsmassnahmen‘, 2012) der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) sind kleinere, lokale Massnahmen und Projekte förderliche Konjunkturmassnahmen. Welche Projekte und Massnahmen sieht der Regierungsrat in diesem Bereich? Wie werden diese Projekte und Massnahmen finanziert (bspw. à fonds perdu- Beiträge etc.)?
  • Gibt es einen Stufenplan (Kriterien, Zeitpunkt und Dauer) für die Umsetzung der fiskalpolitischen Massnahmen im Kanton Nidwalden?
  • In den kommenden Jahren stehen grosse Investitionen in den Klimaumbau an. Es bietet sich an, bereits geplante Investitionen, wie z.B. Gebäudesanierungsprogramme, Mobilitätsprogramme, Digitalisierungsprogramme etc. im Zuge der Krise vorzuziehen. Welche nachhaltigen Investitionen kann der Regierungsrat in diesen und weiteren Bereichen vorziehen?

Auskunft erteilt Alexander Huser, Präsident Grüne Nidwalden, 079 752 78 52