Aber warum sind KMU nicht betroffen? Weil von der Abschaffung der Stempelsteuern grösstenteils international tätige Grosskonzerne, Banken und Versicherungen profitieren. Denn es gilt ein Freibetrag von 1 Mio. Franken. Übersteigt das aufgenommene Eigenkapital einer Unternehmung diesen Wert, wird eine bescheidene Abgabe von 1% fällig (ehemals 3%). Gibt ein Unternehmen beispielsweise Aktien im Wert von 1.5 Mio. Franken heraus, so muss es auf 500‘000 Franken die Emmissionsabgabe bezahlen, also rund 5000 Franken. Der Grossteil der KMU in der Schweiz kommt gar nicht über diese Freigrenze!

In den letzten 25 Jahren hatten wir drei Unternehmenssteuerreformen und haben mehrmals die Stempelsteuer reduziert. Mit der Abstimmung am 13. Februar über die Abschaffung der Stempelabgabe sind wir einen Schritt weiter, dass wir am Ende nur noch den Konsum, die Lohn und Renteneinkommen von gewöhnlichen Arbeiterinnen und Arbeiter besteuern. Denn der Traum, dass man die Steuern senken und dabei Mehreinnahmen erzeugen kann, erfüllt sich leider sehr selten es ist und bleibt ein Märchen.

Alexander Huser, Landrat, Ennetbürgen
(Leserbrief zur Abstimmung vom 13. Februar 2022)