Die Vermögen, die in der Verordnung aufgeführten Personen und Unternehmen sind per sofort gesperrt; die Eröffnung neuer Geschäftsbeziehungen bleibt wie zuvor schon verboten. Angesichts des Kriegsverlaufs ist davon auszugehen, dass die Sanktionen auf weitere Personen ausgeweitet werden, um den wirtschaftlichen Druck auf Russland weiter zu verstärken. In letzter Zeit wurden die Kantone vom Bund verschiedentlich gerügt, da das Aufspüren von russischem Vermögen nur zögernd  vorangegangen ist. Deshalb hat das SECO die Rolle der Kantone beziehungsweise die Meldepflichten der verschiedenen Ämter am 1. April 2022 konkretisiert und nochmals verdeutlicht, dass den Pflichten nachzukommen ist. Im Fokus der Meldepflichten stehen das Steueramt und das Grundbuchamt, denn diese sind angewiesen Gelder oder Vermögenswerte sowie Immobilien von natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen zu melden.

Mit diesem Hintergrund ersuchen wir den Regierungsrat, um folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie viele Meldungen wurden vom Steueramt Nidwalden im Zusammenhang mit der «Ukraine Verordnung» an das SECO gemacht und wie viele Sperrungen von Vermögen wurden ausgesprochen?
  2. Wie viele Meldungen wurden vom Grundbuchamt Nidwalden im Zusammenhang mit der «Ukraine Verordnung» an das SECO gemacht und wie viele Sperrungen von Immobilien wurden ausgesprochen?
  3. Um Besitzverhältnisse zu tarnen, werden Personen und Firmen dazwischengeschaltet und als Strohfrauen respektive Strohmänner benutzt. Was unternimmt der Kanton, um die effektiven Besitzverhältnisse aufzuspüren und diese dementsprechend zu melden?

Wir bedanken uns bereits im Voraus für die Beantwortung der Fragen.