In verschiedenen Nidwaldner Gemeinden wurden auch dieses Jahr wieder separate Sperrgutsammlungen durchgeführt. Diese Sammlungen werden nicht durch die Verursachenden, sondern über die Grundgebühr finanziert. Eine Sammlung von Sperrgut, finanziert durch eine pauschale Grundgebühr, verstösst gegen Art. 32a Umweltschutzgesetz. Ländrätin Erika Liem Gander will vom Regierungsrat wissen, wie sich dieser zu den Sammlungen stellt.

Einfaches Auskunftsbegehren gemäss Art. 53 Abs. 6 Landratsgesetz

Finanzierung der Sperrgutsammlung durch die Grundgebühr in einigen Nidwaldner Gemeinden

Sehr geehrter Herr Landratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Regierungsräte

In verschiedenen Nidwaldner Gemeinden wurden auch dieses Jahr wieder separate Sperrgutsammlungen durchgeführt. Aktuell am 18. Oktober 2018 in der Gemeinde Beckenried. Diese Sammlungen werden nicht durch die Verursachenden, sondern über die Grundgebühr finanziert. Bei Sperrgutsammlungen handelt es sich um die Entsorgung von Hauskehricht beziehungsweise Siedlungsabfall, welcher aufgrund seiner Grösse nicht im Gebührensack entsorgt werden kann. Sperrgut wird, mit der nötigen Anzahl SUIBR!-Gebührenmarken beklebt, wöchentlich zusammen mit dem Hauskehricht gesammelt. Zudem besteht die Möglichkeit, diesen im Recycling-Center Zimmermann, Buochs direkt abzuliefern (kostenpflichtig).

Eine Sammlung von Sperrgut, finanziert durch eine verursacherunabhängige, pauschale Grundgebühr, verstösst gegen Art. 32a Umweltschutzgesetz. Gemäss diesem Artikel ist die Finanzierung von Siedlungsabfällen den Verursachenden zu überbinden.

Nur wenn die kostendeckende und verursachergerechte Abgabe die umweltverträgliche Entsorgung der Siedlungsabfälle gefährdet, kann diese, soweit erforderlich, anders finanziert werden (Art. 32a Abs. 2 Umweltschutzgesetz). Dass diese Gefährdung nicht gegeben ist, zeigt die ein- bis zweimal wöchentlich stattfindende Entsorgung des Siedlungsabfalles. Diese klappt problemlos und ist bei der Bevölkerung breit akzeptiert, trotz der verursacherabhängigen Finanzierung durch die Sackgebühr.

In der Nidwaldner Zeitung vom 6. April 2017 ist zu lesen, dass die Regierung ihre Pflichten wahrnehmen will. «Wir werden mit denjenigen (Gemeinden), welche die Sammlungen über die Gebührenrechnungen finanzieren, Gespräche aufnehmen und dann allenfalls unsere Pflicht wahrnehmen und sie schriftlich mahnen.»

Ich bitte Sie in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie stellt sich der Regierungsrat zu den oben erwähnten Sperrgutsammlungen?
2. Wie nimmt der Regierungsrat seine Aufsichtspflicht gegenüber den Gemeinden wahr?

Für die Beantwortung dieser Fragen danke ich herzlich. Freundliche Grüsse
Erika Liem Gander Landrätin Grüne Nidwalden

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