Grüne befürworten Sozialhilfegesetz-Revision
Die Grünen Nidwalden begrüssen die zur Vernehmlassung eingegebenen Änderungen bei der Sozialhilfe. Insbesondere die Klärung bei innerkantonalen Zuständigkeitskonflikten, welche betroffene Personen entlastet.
Die Teilrevision des Gesetzes über die Sozialhilfe sieht einerseits Anpassungen an die eidgenössische Verordnung über die Inkassohilfe vor, anderseits beinhaltet sie ergänzende Anpassungen bei der Regelung der Alimentenbevorschussung sowie eine Regelung bei Zuständigkeitskonflikten unter den Gemeinden. Mit den vorgesehenen Anpassungen wird die Existenzsicherung von Personen, welche auf Unterhaltsbeiträge und Familienzulagen angewiesen sind, gestärkt.
Eine Regelung über die Zuständigkeit bei Konflikten zwischen Gemeinden innerkantonal war im Sozialhilfegesetz bisher nicht enthalten. Neu regelt die Gesundheits- und Sozialdirektion diese Zuständigkeit im Streitfall. Damit werden unterstützungspflichtige Personen entlastet in administrativen Aufgaben und die notwendige finanzielle Hilfe ist innert angemessener Zeit sichergestellt. Die Grünen NW befürworten diese Entlastung für Einzelpersonen und insbesondere für Familien, die auf rasche finanzielle Unterstützung angewiesen sind.
Für Rückfragen: Erika Liem Gander, 079 471 10 30