Interpellation gemäss Art. 53 Abs. 4 Landratsgesetz betreffend einer „Solaroffensive in Nidwalden“
Sehr geehrter Herr Landammann
Sehr geehrte Regierungsrätinnen, sehr geehrte Regierungsräte
Für den Ausbau der erneuerbaren Energien müssen primär die grossen ungenutzten Potenziale, sowie der rasche Zubau an Photovoltaik im Siedlungsgebiet und auf bestehenden Infrastrukturen, ausgeschöpft werden. Wenn jedoch Hauseigentümerinnen und -eigentümer den Einbau einer Photovoltaik-Anlage finanziell nicht tragen können, oder die vorhandenen Mittel anders investieren wollen (Investitionskonkurrenz), verlangsamt dies die Erreichung der energiepolitischen Ziele und den Umstieg auf erneuerbare Energien im Gebäudebereich. Das Modell der Hochschule Luzern – Wirtschaft und des Wirtschaftsverbands swisscleantech 1«Neue Modelle zur flexiblen, langfristigen Finanzierung von energetischen Modernisierungen» soll den Umstieg auf erneuerbare Energien beschleunigen und unterstützen. Es wird ein Absicherungsmodell vorgeschlagen, bei welchem der Staat eine Absicherung von privaten Darlehen vornimmt (Public-Private Partnership), zum Beispiel in Form von Bürgschaften. Der Zugang zu Darlehen kann auf diese Weise mit geringem Aufwand vereinfacht und erleichtert werden, und dies wegen der umfassenden Sicherheit zu niedrigen Zinsen. Die Hauseigentümerinnen und -eigentümer müssen den Photovoltaik-Ausbau selbst berappen. Im Endeffekt bezahlen sie den Ausbau wie bei einem Leasing über deren Laufzeit ab.
Das EWN-Netz wurde beim Bau nicht auf Solarenergie ausgerichtet, sondern auf eine zentrale Versorgung. Die zusätzliche Einspeisung von grossen Mengen Solarstrom kann zu einer lokalen Spannungsanhebung führen. Diese ist grösser, wenn der Verbrauch klein und die Produktion gross ist, wie zum Beispiel bei einem grossen Dach mit wenig Verbrauch. Zudem ist auf dem Land das Verhältnis von der nutzbaren Dachfläche zum Verbrauch grösser als in Städten, entsprechend fliesst mehr Energie zurück ins Netz und die Stromaufnahme ist wegen dem weitläufigen Netz (Unterwerk, Leitungen etc.) technisch aufwändiger.
Deshalb ersuche ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
– Welche gesetzlichen Anpassungen sind erforderlich, um eine Solaroffensive (Photovoltaik-Anlagen) nach dem Modell der Hochschule Luzern mit dem Public-Private Partnership Grundsatz umzusetzen?
– Welche Voraussetzungen müssen getroffen werden, um Investitionshemmnisse bei Photovoltaik-Anlagen abzubauen wie bspw. Kosten für Massnahmen zur statischen Ertüchtigung, Erhöhung Netzanschluss inkl. Grabarbeiten, Mehraufwand (Installation und Betrieb) Kombination Dachbegrünung und Photovoltaik oder Ausrichtung der Modulflächen zur Winterstromproduktion?
– Wo liegen bei einer Solaroffensive in Nidwalden die Herausforderungen und Schwachstellen bezüglich Infrastruktur?
– Welche Massnahmen seitens Infrastruktur und Netzbetreiberin sind nötig, um eine Solaroffensive in Siedlungsgebieten, Landwirtschaftsbetrieben und Infrastrukturbauten mit grossem Potential zeitnah umzusetzen?
Ich bedanke mich bereits im Voraus für die Beantwortung der Fragen.
Alexander Huser
Landrat Ennetbürgen