Abstimmungsempfehlung: NEIN zur Kinderschutzinitiative

Mit der Volksinitiative «Selbstbestimmung und Eigenverantwortung stärken» fordert das Initiativkomitee, dass bei medizinischen und gesundheitsbezogenen Massnahmen an Bildungsstätten ein explizites Einverständnis der betroffenen und urteilsfähigen Schülerinnen und Schüler bzw. ihrer Eltern vorausgesetzt wird.

Im Fall von Epidemien oder Pandemien gelangt jedoch die Gesetzgebung des Bundes zur Anwendung und eine kantonale, eigene Bestimmung wäre hinfällig. Somit werden Erwartungen geweckt, welche die Initiative nicht erfüllen kann.

Bewährte Regelungen im Sinne des verfassungsmässigen Auftrags für die Gesundheit der Bevölkerung kämen mit der Initiative nicht mehr zum Tragen. Die bisher geltenden Bestimmungen in der Volksschul- und Gesundheitsgesetzgebung sind verhältnismässig und tragen soweit als möglich der Selbstbestimmung und Eigenverantwortung Rechnung. Bei einer Annahme der Kinderschutzinitiative würde dies einen unverhältnismässig grossen Zusatzaufwand für die Umsetzung mitbringen.

Die obligatorischen schulärztlichen und -zahnärztlichen Untersuchungen an der Schule tragen zur körperlichen und psychischen Gesundheit der Kinder und Jugendlichen bei. So können frühzeitig Risiken und Probleme erkannt werden. Das Obligatorium würde bei einer Annahme der Initiative wegfallen. 

Die Schulen informieren bereits heute rechtzeitig die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern über alle Untersuchungen und Impfungen. Diese sind freiwillig und bedürfen einer schriftlichen Zustimmung der Eltern. 

Deshalb lehnen die Grünen Nidwalden die Volksinitiative mit einem klaren NEIN ab und stimmen analog den Empfehlungen des Regierungs- und Landrats Nidwalden.

Bei Fragen:
Alexander Huser, Landrat Grüne Nidwalden, 079 752 78 52