Der Regierungsrat hat entschieden, die Anstellungsbedingungen der schulisch-therapeutisch tätigen Fachpersonen Logopadie und Psychomotorik per 1. August 2021 anzupassen. Neu sollen Fachpersonen, die alle im schulischen Kontext arbeiten, von der Lehrpersonalverordnung analog Verwaltungsangestellten in die
Personalverordnung überführt werden. Die entsprechenden Vertrage mussten die Angestellten Personen per 15.Juni 2020 mehr als ein Jahr vor Gültigkeit der neuen Anstellungsverhältnisse unterzeichnen. Die Arbeitsfelder wurden neu definiert, die direkte Arbeit mit Kind, Erziehungsberechtigten und Lehrpersonen macht dabei wie erwartet mit fast 90% den höchsten Anteil aus. Diese Arbeit kann nur während den Unterrichtswochen geleistet werden. Die betroffenen Fachpersonen erachten die neuen Anstellungsbedingungen in ihrer Arbeit als eine Verschlechterung ihrer Arbeitssituation.

Nun nach Start des neuen Schuljahres zeichnet sich ab, dass ab Schuljahr 2021/2022 grosse Vakanzen bei den Fachpersonen Logopädie entstehen. Erschwerend kommt hinzu, dass mit dem neuen IS- Status Sprache voraussichtlich deutlich mehr Lektionen Logopädie benötigt werden. Einzelne Schulen sind sehr besorgt, wie sie die geforderten Lektionen Logopädie abdecken können. Erfahrungsgemäss federn genügend logopädische Leistungen auch einen Anteil an Verhaltensauffälligkeiten ab und tragen so zu einem ruhigeren Schulalltag bei.

Im Zusammenhang mit dieser aktuellen Problematik bitte ich Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  • Erachtet die Regierung eine Anstellung in der Personalverordnung als genügend flexibel, um den Arbeitsfeldern der therapeutischen Schuldienste gerecht zu werden?
  • Welche Massnahmen unternimmt die Regierung, um auf dem ausgetrockneten Stellenmarkt genügend Fachpersonal für die Aufgaben der Logopädie im Kanton Nidwalden sicherzustellen?
  • Welche Empfehlungen lässt die Regierung den Gemeinden in Bezug auf eigenen Aktivitäten hinsichtlich Rekrutierung von Fachpersonal zukommen?

Landrätin der Grünen Partei Erika Liem dankt für die Beantwortung der Fragen.

Mitunterzeichnet haben das Auskunftsbegehren Landrätin Karin Costanzo, Landrat Klaus Waser und Landrat Dominic Steiner