Landrat Daniel Niederberger (SP) wies in der Eintretensdebatte für die Fraktion Grüne/SP auf die jüngsten Aussagen der Umweltministerin Simonetta Sommaruga zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 hin. Er ging davon aus, dass das überzeugende Votum der Bundesrätin hoffentlich im Landrat Gehör findet und den Zusatzanträgen unserer Fraktion so auch die Zustimmung kaum verweigert wird.

Indes deuteten bereits Zeichen im Vorfeld darauf hin: Die regierungsrätliche Vorlage wollte durchwegs in allen Belangen nur das Minimum der Vorgaben erfüllen. Daniel Niederberger kommentierte denn auch den Gesetzgebungsvorschlag kritisch: «Wenn alle Kantone so handeln wie Nidwalden, rücken die Energievorgaben des Bundes in weite Ferne.»

Sandra Niederberger (SP) doppelte nach und erinnerte an die Versprechen aus der Diskussion um den Klimanotstand vor eineinhalb Jahren. Das Postulat erschien damals vielen zu radikal. Man vertröstete sich damit, dass das nun anstehende Gesetz die nötigen Klimaschutzmassnahmen liefere.

Transparenz verhindert

In der Detailberatung setzte sich Ilona Cortese (Grüne) für einen Gebäudeenergieausweis (GEAK) für über 20 Jahre alte, fossil beheizte Gebäude ein. Der GEAK weist ähnlich wie bei Elektrogeräten die Energieklasse von Gebäuden aus und macht die zu erwartenden Energiekosten für Mieter*innen oder Käufer*innen transparent.

Im Artikel 9a bei der Vorbildfunktion von Kanton und Gemeinden wollte die Fraktion Grüne/SP erwirken, dass neben Neubauten auch für Umbauten erhöhte Minimalanforderungen für den gewichteten Energiebedarf gelten sollen. Vor allem die Gemeinden hatten dies im Vorfeld explizit abgelehnt. Thomas Wallimann (Grüne) wies darauf hin, dass der Regierungsrat selber im Bericht erwähnt hat, dass sich jetzige Investitionen langfristig auszahlen würden. Er stellte die Frage, wie glaubwürdig der Kanton hier erscheine, wenn er als Vorbild knausere. So predigen die politischen Instanzen Wasser, trinken aber Wein.

Greenwashing für Heizöl

Beim Ersatz von Wärmeerzeugern in bestehenden Wohnbauten war die ökologische Forderung unserer Fraktion: den im Gesetz vorgesehenen Anteil an nicht erneuerbarer Energie von 90 auf 80 Prozent zu senken. Wirksamer Klimaschutz erfordere stärkere Anstrengungen, stellte Ilona Cortese dar.

Alle drei gestellten Anträge wurden vehement bekämpft und erhielten ausserhalb der Fraktion der Grünen/SP nur vereinzelte zusätzliche Stimmen.

Es folgten verschiedene Mehr- und Minderheitsanträge aus der Kommission Bau, Umwelt und Landwirtschaft (BUL). Der Erste zur Verwendung von 20% beigemischtem Bioheizöl. Das Engagement von Daniel Niederberger, der aufzeigte dass bisher weder eine Normzulassung für diese Beimischung noch normierte Heizkessel dafür bestehen, erhielt kein Gehör und wurde ganz einfach übergangen. Und wir sprechen notabene noch immer von einem fossilen Brennstoff! Auch der Hinweis, dass wenn überhaupt dieser Antrag in die Standardlösung oder Verordnung gehört, half nicht und er fand mit knapper Mehrheit Aufnahme im Gesetz.

Gefeilscht wurde auch über die Höhe der Ersatzabgabe je nicht realisierte kW-Leistung bei Elektrizitätserzeugungsanlagen. Im Gesetz vorgesehen war eine Abgeltung von 1000 Franken. Aus der Kommission BUL erfolgte ein Antrag auf 500 Franken. Daniel Niederberger stellte im Namen der BUL einen Minderheitsantrag für 1500 Franken, der auch im Sinne der Fraktion war. Schlussendlich erhielt der regierungsrätliche Vorschlag eine Mehrheit. Und wieder war es Daniel Niederberger, der einen verbrauchergerechten und umweltfreundlichen Lösungsvorschlag einbrachte. In Gebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten sollte neben Warmwasser auch der Verbrauch für Heizung individuell erfasst werden. Leider fand auch dieser Antrag keine Mehrheit.

Stromfresser bleiben am Netz

Blieb noch die Sanierungspflicht von Elektroheizungen, welche innerhalb von 15 Jahren nach Inkraftsetzung des Gesetzes zu ersetzen seien. Alexander Huser (Grüne) hat sich dafür stark gemacht, dass dieser Passus nicht wie von einer Minderheit gefordert gestrichen wird. Mit dem knappest möglichen Resultat ist dies gelungen und die Vorgabe bleibt im Gesetz erhalten. Alexanders Einsatz, dass dies auch für zentrale Elektro-Wassererwärmer gelten soll weil diese veralteten Stromfresser endlich vom Netz müssen, hatte dann leider keinen Erfolg und so wurde dieser Artikel sogar noch aus dem Gesetz gestrichen.

Alles in allem eine sehr ernüchternde Bilanz für unsere Fraktion, in diesem aus unserer Sicht so wichtigen Gesetz in der ersten Lesung. Damit verpasst Nidwalden die Chance, die Weichen zugunsten des Klimas und damit auch für die nachkommenden Generationen zu stellen. Im Verständnis unserer Fraktion wäre es nur ein bescheidenes Zeichen gewesen. Eine kleine Hoffnung ruht auf der 2. Lesung… Wir bleiben dran, dem Klima zuliebe!

Erika Liem Gander, 17.02.2021

Geringe Ersatzabgabe für nicht erzeugten Eigenstrom bremst Solaranlagen bei Neubauten in Nidwalden aus. (Foto: Shutterstock)