Aus Sicht der Grünen Nidwalden dreht sich die ganze Problematik um kalte Betten in den Suiten und Villen, welche in den letzten zehn Jahren nicht oder nur ungenügend vermietet werden konnten. Es stellt sich die Frage, ob diese mit dem Verkauf von Suiten und Villen an reiche Ausländer behoben werden kann. Denn es ist anzunehmen, dass die betreffenden Immobilien als Zweitwohnungen genutzt werden. Zusätzlich sind die Suiten und Villen nicht vollständig ausgebaut worden, sie befinden sich im Edelrohbau (ohne Küche, WC etc.) und sind somit nicht bezugsbereit, infolgedessen erschwerte logischerweise dies die Vermietung in der Vergangenheit.
Das Betriebsstättenmodell wurde 2010 von Bund und Kanton genehmigt was einer, vom Gesetzgeber gewollten, Abschwächung der Lex Koller gleichkommt. Unter Einhaltung gesetzlicher Pflichten erlaubt dieses dem Bürgenstock Resort Suiten und Villen zu verkaufen. Dabei entsteht jedoch der Eindruck, dass dieses Vorhaben bereits 2010 bestanden hat.
Der Regierungsrat erwähnt, dass mit dem Betriebsstättenmodell Pflichten mit dem Käufer einhergehen wie beispielsweise die Nutzung des Wäscheservices. Wie diese Pflichten in Form von verschiedenen Dienstleistungen aussehen, ist bis zum jetzigen Zeitpunkt unbekannt. Diesen Pflichtenkatalog werden die Grünen Nidwalden politisch einfordern.
Zudem ist zu prüfen, inwiefern sich das Betriebsstättenmodell und den Verkauf der Immobilien des Bürgenstock Ressorts auf die Zweitwohnungsinitiative auswirken.
Die Grünen Nidwalden werden sich dafür einsetzen, dass der Bürgenstock für die Nidwaldner Bevölkerung zugänglich bleibt und nicht zu einer Enklave für Reiche und Superreiche verkommt. Dies auch in Anbetracht, dass der Kanton Nidwalden finanziell erheblich zu Bau und Erschliessung des Resorts beigetragen hat.

Auskunft erteilt Alexander Huser, Präsident Grüne Nidwalden, 079 752 78 52

Bericht in der NidwaldnerZeitung:
Grüne besorgt über Wohnungsverkauf im Bürgenstock-Resort