Landrat Thomas Wallimann reicht eine Motion betreffend Anpassung des Gesetzes über die politischen Rechte im Kanton (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG) ein und verlangt Dringlichkeit.

Thomas Wallimann begründet seine Motion wie folgt: Die Abstimmung betreffend Flugplatz Buochs habe den Ausschlag für seine Motion gegeben. Es sei in der Abstimmungsbotschaft ein Ungleichgewicht vorhanden gewesen. Das Verfassungsgericht hätte festgehalten, dass die Abstimmungsbotschaft nicht den von Verfassung wegen an sie gerichteten Anforderungen entspreche. Sie verletzte die Gebote der Vollständigkeit und der Verhältnismässigkeit. Mit der Motion soll erreicht werden, dass ein vom Verfassungsgericht gerügtes „offensichtliches Missverhältnis“ nicht mehr vorkomme. Um dies zu verhindern, müssten die Positionen von Gegenrinnen wie Befürworterinnen in den Abstimmungsunterlagen gleichwertig und selbständig zum Ausdruck gebracht werden können. Aus staatspolitischen und demokratischen Gründen müssten Befürworter und Gegner einer Vorlage in der offiziellen Abstimmungsbotschaft gleichbehandelt werden. Es widerspreche dem Gerechtigkeitsempfinden, dass die Behörden in der mit Steuergeld finanzierten Abstimmungsbot-schaft ihre Argumente breit darlegen könnten, während die Gegenposition einer Vorlage auf den (kostenpflichtigen) Inseratemarkt ausweichen müsse.

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