2020 behauptete der Regierungsrat noch: „Ohne Senkung der Gewinnsteuer würde die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons wesentlich beeinträchtigt mit Auswirkungen auch auf die Steuerbelastung von Privatpersonen. Unternehmen würden abwandern und Arbeitsplätze im Kanton verlorengehen. Kanton und Gemeinden hätten mit Mindereinnahmen zu rechnen.“

Heute, zwei Jahre später, schreibt er in seiner Antwort auf eine Interpellation von unserem Landrat Alexander Huser: „Bedenken, wonach viele Unternehmen dem Kanton Nidwalden den Rücken kehren, wenn eine globale Mindestbesteuerung für Grosskonzerne eingeführt wird, hält der Regierungsrat für unbegründet.“ Und weiter: „Der Nidwaldner Regierungsrat teilt die Ansicht des Interpellanten, dass tiefe Steuern nicht alleiniges Kriterium für eine Standortwahl sind. Für die meisten natürlichen Personen sind sie ein untergeordneter Faktor bei der Suche nach einem neuen Zuhause. Bedeutsamer sind etwa die Wohnlage, der Arbeitsort, die Nähe zu Familienangehörigen, verfügbare Wohnungen, gute Infrastruktur, attraktive Mobilitätsverbindungen oder die Nähe zu Kultur- und Freizeitangeboten. Damit Nidwalden attraktiv bleibt, ist es wichtig, dass die relevanten Kriterien regelmässig überprüft und bei Bedarf Massnahmen eingeleitet werden, um die Attraktivität zu steigern, was ohnehin zur Daueraufgabe des Regierungsrates gehört.“

Einmal mehr dürfen wir feststellen, dass unsere Politik die richtigen Fragen stellt und die richtigen Lösungen aufzeigt. Wir begrüssen die Meinungsänderung des Regierungsrates und hoffen, dass sie ein erster Schritt zur Strategieänderung der Steuerpolitik des Kantons Nidwalden ist: Weg von der Tiefsteuerpolitik hin zu einer freundeidgenössischen solidarischen Steuerpolitik.

> Beantwortung Regierungsrat
> Interpellation von Landrat Alexander Huser, Grüne, Ennetbürgen