Solidarität für alle am 27. September 2020

  • Am 27. September stimmen wir über die Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes ab. Wir GRÜNE Nidwalden befürworten die gesetzlich notwendigen Änderungen und unterstützen weitere Änderungen: So können Familien bei den Steuern höhere Kinderabzüge machen und erhalten um 20 Franken höhere Ausbildungszulagen. Und wer sich für die Auszahlung von Kapital, statt einer Rente im Alter entscheidet, muss für den Kapitalbezug weniger Steuern bezahlen.
     
  • Juristischen Personen (Kapitalgesellschaften und Genossenschaften) bringt die Gesetzesrevision zusätzliche Steuererleichterungen. Nebst diesen Steuererleichterungen sollen ihre Gewinne auch noch um 0.9 % tiefer besteuert werden. Diese Steuersenkung lehnen wir GRÜNE Nidwalden entschieden ab und verlangen mit unserem konstruktiven Gegenvorschlag die kantonale Unternehmensgewinnsteuer für juristische Personen unverändert bei 6.0 % zu belassen. 2025 werden die Unternehmenssteuern weltweit nirgends so tief sein wie in Nidwalden, diese Prognose ermittelte das Wirtschaftsforschungsinstitut BAK Economics in einer Studie. Auch wenn die Unternehmensgewinnsteuer nicht gesenkt wird, liegt Nidwalden immer noch an der Spitze!
  • Darum ist eine Steuersenkung ein unnötiges Geschenk in einer unsicheren Zeit!

Argumente

  • Nidwalden ist schon Spitze
    Der Kanton Nidwalden verfolgt seit vielen Jahren eine Tiefsteuerstrategie, um schweizweit wie auch international steuerlich zu den attraktivsten Geschäftsstandorten zu gehören. Mit dem Gewinnsteuersatz von 6 % für Kapitalgesellschaften gehört Nidwalden deshalb weltweit zu den Steuerstandorten mit den tiefsten Steuern. Nidwalden hat aber mehr zu bieten für eine hohe Lebensqualität: Idyllische Wohnlage in einer natürlichen Umgebung, vielfältige Freizeitmöglichkeiten, verschiedene kulturelle Angebote, ein umfassendes Schulsystem vom Kindergarten bis zum Lehrabschluss oder zur Matura und ein gut ausgebautes Infrastrukturangebot. Nur Unternehmen, die sich einzig an tiefen Steuern orientieren, wechseln einfach so ihren Steuersitz.
  • Der Gegenvorschlag unterscheidet sich zur Landratsvorlage nur in einem Punkt
    Nämlich der geplanten Senkung des
    Gewinnsteuersatzes für Kapitalgesellschaften von 6 % auf 5,1 %. Alles andere bleibt unverändert. Wenn eine Firma zum Beispiel 100’000 Franken Gewinn macht, dann muss sie bei Annahme des Gegenvorschlages gleichviel Gewinnsteuer bezahlen wie bisher. Sie erhält aber kein Steuergeschenk von 900 Franken. Diese 900 Steuerfranken investieren wir gescheiter in Firmen, die wegen der Coronakrise in Schwierigkeiten geraten sind.
  • Steuerdumping schafft Verlierer in der Schweiz
    Nidwalden hat im Vergleich mit allen anderen Kantonen bereits sehr tiefe Steuern. Tiefe Steuersätze schaffen aber auch Nachteile. Mit der Senkung des Gewinnsteuersatzes wird der nationale Steuerwettbewerb weiter angeheizt und der Zusammenhalt unter den Kantonen belastet. Einige Kantone und Gemeinden werden entweder Abbauprogramme einleiten oder die Steuern für natürliche Personen erhöhen müssen. Das schadet nicht nur der Bevölkerung, sondern auch Einzelunternehmen, die nicht von der Steuersenkung profitieren können.
  • Jetzt braucht es eine solidarische Gesellschaft
    Im Zuge der Coronakrise mussten Bund und Kanton auch Nidwaldner Unternehmen stützen. Angesichts der unsicheren wirtschaftlichen Zukunft die bereits tiefen Unternehmensgewinnsteuern noch tiefer zu senken ist unfair und nicht solidarisch. Jetzt braucht es Solidarität von allen und keine einseitige Bevorzugung.
  • Natürliche Personen zahlen 90 % der gesamten Steuererträge
    Über 90 % der Steuereinnahmen in Nidwalden bezahlen die natürlichen Personen. Die Kapitalgesellschaften tragen bloss etwas mehr als 9 % zu den Kantons- und Gemeindesteuern bei. Wobei 70% der Unternehmen faktisch keine Steuern bezahlen, sie bezahlen nur die Mindeststeuer von 500 Franken. Weitere 22.3% bezahlen 500 bis 10’000 Franken, 7% der bezahlen 10’000 bis 100’000 Franken und 0.7% der Unternehmen bezahlen über 100’000 Franken Steuern. Neben anderen Steuervorteilen sollen ausgewählte Firmen nun einen zusätzlichen „Bonus“ von 15 % in Form einer Senkung des Gewinnsteuersatzes von 6 % auf 5,1 % erhalten.
  • Nidwalden ist und bleibt als Standort attraktiv
    Tiefe Steuern alleine sind nicht ausschlaggebend für den Entscheid einer Firma, sich in Nidwalden niederzulassen. Wichtige Industrie- und Dienstleistungsbetriebe sind in Nidwalden stark verwurzelt. Diese Unternehmen sind auf eine funktionierende Infrastruktur, ein gutes Bildungssystem und qualifizierte Fachkräfte angewiesen. Diese Faktoren machen Nidwalden als Standort attraktiv.
  • Defizite stoppen und in die Zukunft investieren
    Der Kanton Nidwalden muss auch in der Zukunft für seine Aufgaben massiv mehr Geld ausgeben. So bleiben die Zahlungen in den nationalen Finanzausgleichstopf hoch. Dies ist eine direkte Folge der Tief­steuerstrategie und beschert der Staatsrechnung operative Defizite. Auflösen von Reserven, Leistungsabbau und Investitionsstopps sind die Folgen. Notwendige Ausgaben für Familien und Geringverdienende werden nicht mehr getätigt. So hat der Landrat zum Beispiel aus Spargründen den kantonalen Beitrag an die Prämienverbilligungen um 1 Million gekürzt. Die Auswirkungen des Klimawandels betreffen Tourismus, Land- und Forstwirtschaft, Energieversorgung, Gesundheit der Bevölkerung, Sicherung von Strassen und Siedlungen. Die erforderlichen Gegenmassnahmen werden uns viel Geld kosten.
  • Nidwalden bleibt Spitze und Familien profitieren
    Mit dem Gegenvorschlag bleibt Nidwalden auch mit dem unveränderten kantonalen Gewinnsteuersatz von 6 % im Spitzenfeld des nationalen und internationalen Steuerwettbewerbes. Familien gewinnen ebenfalls. Auch mit dem Gegenvorschlag erhalten sie die höheren Kinderabzüge und Ausbildungszulagen. Der Steuersatz auf Kapitalleistungen aus Vorsorge wird auch beim Gegenvorschlag reduziert. Davon profitieren alle, die lieber Kapital anstelle einer Altersrente beziehen wollen.
  • Den Mittelstand nicht noch mehr belasten
    Sollte die Vorlage des Landrates angenommen werden, besteht das Risiko, dass jede Steuerzahlerin und jeder Steuerzahler zur Kasse gebeten wird, wenn der Kanton mehr Geld für seine Staatsaufgaben braucht.