Die Grünen Nidwalden sind mit der Totalrevision des Opferhilfegsetzes einverstanden. Die fachspezifischen Anforderungen an eine Opferberatung sind hoch. Darum erachten wir die geplante Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Luzern als zwingend notwendig. So wird die vorgeschriebene Unabhängigkeit erreicht und die breite Fachkompetenz sichergestellt.

Ausgangslage
Gemäss Opferhilfegesetz müssen die Kantone dafür sorgen, dass fachlich selbstständige und unabhängige öffentliche oder private Beratungsstellen zur Verfügung stehen. Die aktuelle kantonale Opferhilfeverordnung (kOHV) ermächtigt den Regierungsrat eine oder mehrere privatrechtliche oder öffentlichrechtliche Beratungsstellen zu bezeichnen und mit diesen Leistungsverträge abzuschliessen. Im Kanton Nidwalden wird die Opferberatung jedoch seit Inkrafttreten (1. Januar 1993) des Bundesgesetzes über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfegesetz, OHG) verwaltungsintern angeboten. Diese Praxis halten wir für inakzeptabel und gar als bundesrechtswidrig.

Totalrevision
Grundsätzlich sind wir mit der Totalrevision einverstanden. Die fachspezifischen Anforderungen an eine Opferberatung sind hoch. Darum erachten wir die geplante Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Luzern als zwingend notwendig. So wird die vorgeschriebene Unabhängigkeit erreicht und die breite Fachkompetenz sichergestellt. Diese Kompetenz müsste in Nidwalden erst aufgebaut werden, was mehr Personal in der Verwaltung erfordern würde. Es ist davon auszugehen, dass sich schon heute Opfer aus dem Kanton Nidwalden an die Beratungsstelle in Luzern wenden, weil jedes Opfer die Beratungsstelle frei wählen kann. Mit einer Leistungsvereinbarung wird der Zugang zur Opferberatung in Luzern erleichtert und ist für die gut nachbarliche Zusammenarbeit zwischen Nidwalden und Luzern förderlich. Die Trennung zwischen Opferhilfe und Opferberatung ist uns wichtig, weil die Opferberatung parteilich zu Gunsten der Opfer arbeitet und die Opferhilfe über die Kostentragung und über Verlängerungen beispielsweise eines Frauenhausaufenthalts oder eines Therapiesettings entscheidet.

Inkrafttreten
Mit RRB Nr. 443 vom 15. Juni 2015 hat der Regierungsrat der Justiz- und Sicherheitsdirektion den Auftrag erteilt, die kOHV einer Revision zu unterziehen. In der Zwischenzeit sind 2½ Jahre vergangen und das revidierte Gesetz soll erst am 1.1.2019 Inkrafttreten. Dann werden 3½ Jahre seit der Auftragserteilung vergangen sein. Deshalb erwarten wir vom Regierungsrat, dass er für die Opferberatung die im Bericht in Aussicht gestellte Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Luzern unverzüglich in Angriff nimmt und nicht auf die Totalrevision wartet. Die gesetzliche Grundlage hat er gemäss der aktuellen kOHV.

Stellungnahme der Grünen Nidwalden (PDF) herunterladen

Das Gesetz wurde am 13.06.2018 vom Landrat verabschiedet.