Landrat Conrad Wagner wollte vom Regierungsrat wissen, wie dieser auf die Störungen auf der Zentralbahn-Strecke reagieren will und ob die Zentralbahn mit Schadenersatzforderungen rechnen muss. Der Regierungsrat schreibt in seiner Antwort, dass das bestellte öV-Angebot von der Zentralbahn mit dem eingesetzten Rollmaterial in guter Qualität und grundsätzlich zuverlässig erbracht wird.

Jeder Einzelfall einer Betriebsstörung oder eines Zugsausfalls für die Kundinnen und Kunden sei ärgerlich. Gemessen an der Anzahl der gefahrenen Kilometer sind die Zugsausfälle aber im Rahmen, meint der Regierungsrat weiter. Mit neuen Fahrzeugen rechnet er ab 2022. Die Frage einer allfälligen Schadenersatzforderung hält die Regierung für unrealisitsch: „Um diese durchzusetzen, wäre ein direktes Verschulden der zb an den Zugsausfällen nachzuweisen. Dies dürfte schwierig sein.“

Kleine Anfrage von LR Wagner und die Antwort des Regierungsrates finden Sie unter  https://www.nw.ch/politbusiness/45370.