Die Ortsgruppe Stans der Grünen Nidwalden hat mit Interesse die Unterlagen zum Siedlungsleitbild studiert und mit zwei Vertretern am Workshop der Gemeinde teilgenommen.

Die im Siedlungsleitbild Stans beschriebenen Grundsätze entfalten ihre Wirkung in den nächsten 10 – 20 Jahren und sind somit ein entscheidendes Instrument, um die Klimastrategien des Bundes auf kommunaler Ebene umzusetzen und deren Ziele zu erreichen. Dazu Benno Zurfluh, OG Stans: «Die Themen Klimawandel und Siedlungsentwicklung nach innen sind dringend zu vertiefen. Hier besteht aus unserer Sicht noch Handlungsbedarf. Zudem muss das neue Siedlungsleitbild, das Gesamtverkehrskonzept des Kantons und das Verkehrskonzept der Gemeinde Stans aufeinander abgestimmt werden. Das Gesamtpaket ist dann im Rahmen eines Klima-Checks auf die Wirksamkeit und die Ziele bezüglich der Klimastrategie zu prüfen». Neue Gebiete sind erst einzuzonen, wenn alle Massnahmen zur Verdichtung in den bestehenden Bauzonen und in den Bauzonenreserven umgesetzt worden sind. Bei der zukünftigen Siedlungsplanung, aber auch im bereits bebauten Raum sind Verdichtungsstrategien auszuarbeiten. Ressourcenschonende Bauweisen (z.B. Bauen mit Holz), altersgerechte Wohnformen und Mehrgenerationen-Siedlungen sowie Grün- und Begegnungsräume sind zu fördern und grosszügig einzuplanen.

Der motorisierte Individualverkehr (MIV) ist der Hauptverursacher der grossen Verkehrsbelastung und der damit zusammenhängenden Umwelt- und Lärmprobleme. Benno Zurfluh: «Es braucht nicht mehr Strassen! Der bestehende Strassenraum muss besser geteilt werden, vor allem zu Gunsten des Fuss- und Veloverkehrs. Wir fordern z.B. eine Ausweitung der bestehenden Tempo 30 Zonen auf alle Gemeindestrassen und Tempo 20 Zonen in den Quartieren». Verkehrsberuhigte Zonen bilden die Grundlage für sichere und direkte Fuss- und Veloverbindungen und können schnell und kostengünstig realisiert werden.
Die Grünen fordern eine konsequente und wirksame Bewirtschaftung aller Parkplätze, auch die der kantonalen und kommunalen Verwaltung. Bei der Anzahl neu zu erstellenden Parkplätzen muss sich die Gemeinde im Rahmen der Bauordnung und beim Kanton dafür einsetzen, dass die Voraussetzungen für «autoarmes Wohnen und Arbeiten» geschaffen werden.

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