Teilrevision des Gesetzes über die Steuern
Am 3. Februar hat der Regierungsrat dazu eingeladen eine Stellungnahme zur Teilrevision des Gesetzes über die Steuern des Kantons und der Gemeinden (Erneuerung Immobilienbewertung) abzugeben.
Der Kanton Nidwalden hat es mit der Teilrevision des Gesetzes über die Steuern des Kantons und der Gemeinden (Erneuerung Immobilienbewertung) in der Hand auch etwas gegen die herrschende Immobilienspekulationen zu unternehmen. Im aktuellen Null- oder Negativzinsumfeld sind Anlagen im Immobilienbereich gefragter denn je. Dies treibt nicht nur die Boden- und Wohnungspreise sowie Mieten in die Höhe, sondern steigert auch den Bodenverbrauch. Diesen Entwicklungen sollte bestmöglich entgegengewirkt werden, so dass sich die Preisspirale in Nidwalden nicht weiter dreht. Ein nachhaltiger Umgang mit Boden und eine ausgewogene Immobilienbewertung sind wichtige Schritte, um auch in Zukunft ein attraktiver Wohnkanton für eine breite Bevölkerung zu sein.