Am 21. Mai 2014 hat der Landrat das totalrevidierte Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Planungs- und Baugesetz) beschlossen. Da die Fristen für die Gemeinden von Beginn weg knapp bemessen waren, musste diese bereits 2018 auf den 1. Januar 2023 verlängert werden. Nun zeigt sich, dass auch diese Frist nicht durch alle Gemeinden eingehalten werden kann. Die Gründe dafür sind wohl vielfältig.

Die Grünen Nidwalden unterstützen die Anpassungen im Art. 60 (Verkehrszonen). Damit werden neu alle Flächen der Grund-, Grob- und Feinerschliessung der Verkehrszone zugewiesen und werden bei der Berechnung von Bauziffern bei der anrechenbaren Grundstücksfläche in Zukunft nicht mehr berücksichtigt. Die neuen Formulierungen entsprechen auch den Forderungen der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe.

Die Grünen Nidwalden unterstützen die Anpassungen im Art. 174 (Übergangsbestimmungen). Die Grünen Nidwalden unterstützen die Präzisierung der Formulierung im Art. 174. So wird eine rechtsgleiche Umsetzung der kommunalen Nutzungsplanung sichergestellt.

Die Grünen Nidwalden unterstützen die Fristverlängerung auf den 1. Januar 2025 Art. 177 Abs. 1 (Anpassung von Zonenplänen sowie der Bau- und Zonenreglemente). Die Gemeinden und der Kanton erhalten dadurch die nötige Zeit, um die Arbeiten an der BZRRevision rechtzeitig abzuschliessen.

Die Grünen Nidwalden lehnen die im Art. 177 Abs 2 vorgesehene weitere Fristverlängerung ab und stellen den Antrag, diese zu streichen. Die Gemeinden und der Kanton sind nun gefordert, die BZR-Revisionsarbeiten zügig und rechtzeitig abzuschliessen, damit die Frist vom 1. Januar 2025 eingehalten werden kann. Dazu Alexander Huser,
Präsident der Grünen Nidwalden: «Die Möglichkeit für eine ausnahmsweise weitere Verlängerung der Frist um zwei Jahre würde den Gemeinden und dem Kanton einzig den Druck zu handeln nehmen und damit die kantonal einheitliche Inkraftsetzung des PBG unnötig weiter verzögern».