Der Regierungsrat Nidwalden schickt die Totalrevision des Finanzausgleichgesetzes in die Vernehmlassung. Diese sieht vor, dass der Kantonsanteil am innerkantonalen Finanzausgleich reduziert wird.

Die Umsetzung dieses Ziels soll erreicht werden, indem neu eine Obergrenze für die Auszahlung der Beiträge an die Nehmergemeinden festgelegt wird. Überschreiten die Leistungen der finanzstarken Gemeinden und des Kantons die Obergrenze, reduziert sich der Beitrag des Kantons um den entsprechenden Betrag. Diese Minderleistung ist ein Ausgleich an die gestiegenen Beiträge in den NFA. Dadurch werden einige Gemeinden weniger Geld erhalten.

Für die Grünen ist der Finanzausgleich unter den Gemeinden und dem Kanton ein Akt der Solidarität. Deshalb steht für uns Grüne nicht die Frage im Vordergrund, welche Gemeinden mehr oder weniger erhalten oder zahlen müssen. Uns beschäftigt jedoch schon lange, dass die Solidarität zwischen den Gemeinden und dem Kanton, aber auch zwischen den Kantonen offen in Frage gestellt wird.

Nidwalden ist mit seiner Tiefststeuerpolitik an dieser Entsolidarisierung unter den Kantonen massgeblich beteiligt. Der Erfolg dieser Steuerstrategie ist aber ein bitterer: Nidwalden muss wegen seiner hohen Finanzkraft immer mehr in den NFA-Topf einzahlen. An dieser Last sollen sich die Gemeinden nun beteiligen. Denn die zur Verfügung stehenden Finanzausgleichsmittel werden bei 18,5 Millionen gedeckelt und die Differenz soll den Kanton entlasten. Die Grünen werden sich in ihrer Vernehmlassungsantwort vertieft und kritisch mit der Totalrevision befassen.