Vernehmlassung Teilrevision Hilfsfondsgesetz
Die Grünen Nidwalden stimmen der Änderung von Art. 29 Abs. 1 Ziff. 3 HiFG zu. Dadurch werden die Grundeigentümer für Schäden in Hochwasserentlastungsgebieten zu 100 Prozent entschädigt und es wird auch kein Selbstbehalt erhoben.