Auf den ersten Blick erscheint es, dass mit der nun vorgeschlagenen Revision die Rolle des Denkmalpflegers gestärkt wird, was vonseiten der Grünen Nidwalden begrüsst wird. 

Mit der Teilrevision kommt aber ein neues Instrument ins Spiel – die Unterschutzstellung mit Schutzvertrag. Hier will der Regierungsrat im Gespräch mit den Eigentümern mögliche Konflikte zwischen Besitzerinteressen und dem Erhalt von kulturell schutzwürdigen Objekten abmildern. Eine smarte Idee, denn Dialog ist immer gut. Trotzdem fehlt ein kompetenter Player im Gesetzestext – der Denkmalpfleger oder die Denkmalpflegerin. Dieser sollte unseres Erachtens die entscheidende Rolle beim Aushandeln des Vertrages spielen. Auf die regierungsrätliche Kompetenz sich allein zu verlassen, dagegen sprechen schon die denkmalschützerischen Versäumnisse der Vergangenheit. So sind grossartige historische und kulturelle Zeugen wie das Jugendstil-Hotel Schöneck in Emmetten, das Spukhaus im Stanser Niederdorf, das Direktorenhaus der Nähseydi in Buochs oder das Atelierhaus des Kunstmalers Paul Stöckli unter die Abrissbirne geraten.

Auch die erste Reaktion des Regierungsrates 2019 auf die von ihm damals gut geheissene Interpellation zur Revision des Denkmalschutzgesetzes weist auf eine Grundhaltung der Exekutive hin: In letzter Instanz wird dem Schutz des Eigentums eine grössere Bedeutung beigemessen als dem schutzwürdigen Objekt. Die Denkmalpflege kann hier als Korrektiv wirken. Deswegen schlagen die Grünen bereits im Vernehmlassungsverfahren vor, dass der Denkmalpfleger im Gesetz explizit als Mitwirkender aufgeführt wird. Unverständlich ist es für die Grünen, dass von der bewährten Praxis abgerückt wird, benachbarte Grundstückseigentümer nicht mehr direkt zu informieren. Auf Veränderungen an historisch wertvollen Bauten soll nun das Amtsblatt aufmerksam machen. Das Amtsblatt soll durchaus auf Eingriffe in schutzwürdige Objekte hinweisen. Aber auch alle benachbarten Eigentümer müssen wie bisher schriftlich über anstehende Umbauten oder Abrisse informiert werden.

Kontakt und Information: Landrat Delf Bucher Tel. 077 463 23 62