Mit dem neuen Artikel 71a EnG wird der rasche Ausbau der erneuerbaren Energien in den Alpen vorangetrieben. Leider erfolgte mit dem «Solarexpress» keine echte Interessenabwägung zwischen Stromgewinnung und Umweltschutz. Liegen doch Biodiversität und der Landschaftsschutz im nationalen Interesse genau wie der rasche Ausbau der Produktion von erneuerbarem Strom auch. Die Folgen der ungenügenden Ausgewogenheit zeigen sich jetzt in der Ablehnung der ersten Projekte von alpinen Photovoltaik-Grossanlagen.

Im letzten Jahr hat der Kanton Nidwalden ein Schutz- und Nutzungskonzept für die Stromproduktion mit erneuerbaren Energien erarbeitet und dieses in die Vernehmlassung gegeben. Dieses Konzept müsste jetzt eigentlich die Basis für die Standortsuche für Photovoltaik-Grossanlagen bilden. Dazu Benno Zurfluh, Landrat Grüne Nidwalden: «Leider müssen wir feststellen, dass dieses Konzept noch immer in der Bearbeitung ist. Da die Zeit für die Bewilligung von Photovoltaik-Grossanlagen im Rahmen des «Solarexpress» knapp ist, wird es für die Beurteilung potenzieller Standorte wohl nicht zur Verfügung stehen».

Neben den Vorgaben für die Realisierung von Photovoltaik-Grossanlagen sind im neuen Artikel 71a EnG auch die Ausschlusskriterien genau beschrieben. Die Grünen Nidwalden erwarten vom Regierungsrat als alleinige Bewilligungsbehörde, dass das Bewilligungsverfahren unter Einbezug der Gemeinden ordentlich durchgeführt und die Unterlagen inkl. der notwendigen Umweltverträglichkeitsprüfung genau geprüft werden. Das gilt auch für die dazu gehörenden Anlagen und Installationen, wie zusätzlich notwendige Zugangstrassen, Transformatoren und Übertragungsleitungen.

Weiter erwarten die Grünen Nidwalden vom Regierungsrat, dass der verbleibende Spielraum ausgenützt wird und kantonale Schutzinteressen wie landwirtschaftliche Nutzflächen, Landschaft, Moore usw. berücksichtigt werden. Zudem ist in der Beurteilung der Anlage die Externalität grauer Treibhausgase gemäss einer Lebenszyklus-Analyse, inklusive aller zusätzlich zu erstellenden Infrastruktur wie Zugangstrassen, Transformatoren, Übertragungsleitungen etc., zu berücksichtigen.

Weiter hat der Regierungsrat sicher zu stellen, dass die Finanzierung und der zeitliche Ablauf eines eventuellen Rückbaus der Anlagen geklärt sind.

Im Kanton Nidwalden muss schlussendlich die Gemeindeversammlung der Standortgemeinde einem Projekt zustimmen. Daher lohnt es sich, den vorhandenen Spielraum auszunützen. So kann auf kantonale Anliegen Rücksicht genommen und die Akzeptanz für Photovoltaik-Grossanlagen in der Bevölkerung verbessert werden.

Rückfragen: Benno Zurfluh, Landrat Grüne Nidwalden 079 691 33 39