Die Verordnung regelt in Ergänzung zu den kantonalen und eidgenössischen Schutzbestimmungen den Schutz bedrohter Tiere und Pflanzen und bestimmt die geschützten Arten sowie die Pflanzenschutzgebiete. «Seit der Inkraftsetzung der Verordnung vor fast zwanzig Jahren hat sich der Klimawandel verstärkt, die Siedlungsräume haben sich ausgebreitet und der Druck auf die Umwelt ist durch das veränderte Freizeitverhalten sehr gross geworden», sagt Benno Zurfluh, Grüne Nidwalden, und ergänzt: «Auch im Kanton Nidwalden ist die Biodiversität stark unter Druck und gefährdet». Deshalb ist die Totalrevision der Verordnung über den Schutz bedrohter Tiere und Pflanzen mehr als überfällig.

Grundsätzlich begrüssen die Grünen Nidwalden die Überarbeitung der Artenlisten für Tiere und Pflanzen. «Wir sind jedoch erstaunt, dass nur die Liste der geschützten Pflanzen durch externe Fachpersonen überprüft wurde» meint Benno Zurfluh. Die Grünen Nidwalden fordern deshalb, auch die Liste der bedrohten Tierarten durch externe Fachpersonen überprüfen zu lassen. Mit Wohlwollen wird zur Kenntnis genommen, dass mit der Revision der Verordnung aus dem Jahr 2005 ein Artikel ergänzt wurde, welcher den Schutz und das Monitoring der Nidwaldner Haarschnecke sowie die Nutzung in ihrem Schutzgebiet regelt. Denn diese endemische Art kommt weltweit nur in der Zentralschweiz vor.

Allerdings erachten die Grünen Nidwalden die Reduktion der Gesamtfläche an Pflanzenschutzgebieten als nicht zeitgemäss. Sie fordern, die ursprünglichen Flächen zu belassen oder mindestens die wegfallenden Flächen gleichwertig an ökologisch sinnvollen Standorten im Kanton auszugleichen. Zudem sind für alle Schutzgebiete Schutzkonzepte zu erstellen. Es darf nicht zu einer zusätzlichen Verarmung der Artenvielfalt im Alpenraum, zum Beispiel durch intensivere Bewirtschaftung, Düngung oder intensive touristische Nutzung, kommen.

Kontakt: Benno Zurfluh, Landrat Stans, Telefon: 079 691 33 39