Mit dem Schreiben vom 14. Februar 2020 wurden wir zur Stellungnahme zur Teilrevision vom Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherungen eingeladen.

Die Grünen Nidwalden sind mit dem Vorschlag für die Gesetzesänderung einverstanden.

Bei der Erarbeitung der neuen Berechnungsgrundlage für die Pflegetaxen sind die relevanten Anbieter miteinbezogen worden. Das Ergebnis erscheint uns nachvollziehbar und verhältnismässig. Bei der Berechnung der Mischtaxe wird der Umstand berücksichtigt, dass nicht alle Pflegeheime dieselben Leistungen anbieten, was uns sinnvoll erscheint. Für die Finanzierung der Mittel und Gegenstände in der ambulanten Leistungserbringung wird nun die nötige gesetzliche Grundlage geschaffen.

 

14. Mai 2020