Die Grünen Nidwalden befürworten eine enge Zusammenarbeit im Bereich des Gesundheitswesens und im Bereich der Spitalversorgung. Eine andere Möglichkeit ist angesichts der Entwicklungen im Gesundheitswesen nicht denkbar. Die aktuelle Form der Zusammenarbeit (Luzerner-Nidwaldner Spitalregion / LUNIS) ist gut und funktioniert. Mit ihr kann die gemeinsame Spitalversorgung auch in Zukunft sichergestellt werden.

Es fehlen Variantenvergleiche
Es gibt keine ausgewiesenen Gründe, die es plausibel machen, den aktuellen Zustand zu verändern. Das Vorgehen suggeriert, dass das Spital Nidwalden für die Zukunft gesichert ist. Dies ist jedoch nicht sicher. Die Gebäude sind für die nächsten 10-15 Jahre in einem guten Zustand. Für die weitere Zukunft sind jetzt Veränderungen in Sachen Immobilien wohl verfrüht. Uns fehlen angesichts der Komplexität des Gesundheitswesen insbesondere Angaben zu den geprüften Alternativen und die Ergebnisse im Sinne einer SWOT-Analyse. Ebenso vermissen wir bei der vorgeschlagenen Lösung eine vertiefte Risikoabwägung sowie das Ausweisen von Nachteilen. Bekanntlich gibt es keine Entscheide, die nicht auch Risiken und Schwächen umfassen.

Spitalregion Zentralschweiz
In diesem Zusammenhang fehlt uns auch ein Ausblick in eine mögliche „Spitalregion Zentralschweiz“. Die vorgeschlagenen Massnahmen sind in erster Linie finanzpolitischer Natur und eine Reaktion auf die Entwicklungen in finanzieller Hinsicht. Das Geld ist aber nur Mittel zum Zweck. Diesen Zweck im Sinne einer gesundheitspolitischen Zukunftsvorstellung vermissen wir. Es gilt hier Acht zu geben, dass zum Schluss nicht jene Tendenz Überhand nimmt, die Gesundheit in erster Linie als messbare, mechanische Grösse versteht und damit durch ihre Messbarkeit und Berechenbarkeit vielleicht bestimmten Finanzüberlegungen dienlich ist, letztlich aber nicht der Bevölkerung und der Gesundheit der Menschen in Nidwalden und der Zentralschweiz dient.

AG und Gemeinnützigkeit
Wir haben einen Grundvorbehalt gegenüber der Überführung von öffentlich-rechtlichen Anstalten in Aktiengesellschaften. Die erwähnte „Gemeinnützigkeit“ baut auf unsicheren Grund, da es diese Form im OR nicht gibt. Das zu 100% staatliche Aktionariat gibt eine gewisse Sicherheit. Die Problematik liegt in der mit einer AG verbundenen „Manager-Haltung“ bei Führung und Leitung. AG suggeriert privaten Markt und damit die von dort bekannten negativen Auswirkungen. Diese treffen in der Regel das Personal im mittleren und unteren Einkommensbereich und in unserem Fall die Bevölkerung als Steuerzahlende.
Mit einer AG wird signalisiert, dass staatliche Aufgaben nur noch unter Gesetzen des Marktes erbracht werden können. Dies ist nicht unproblematisch. Auch wenn das Spital nicht die RUAG ist und auch nicht die Post, zeigen diese jüngsten Beispiele, dass Führungsleute in Unternehmen die letztlich doch dem Staat gehören, Risiken eingehen und ein Verhalten zeigen, das es in einer rein privatwirtschaftlichen AG zwar auch gibt, dort aber anders betrachtet wird. Die Gemeinnützigkeit muss also noch konkreter werden, damit die rechtliche Form einer AG auch wirklich das bringt, was Gemeinnützigkeit verspricht.
Konkret bedeutet dies, dass die Arbeitsverhältnisse in Form von Mitspracherechten und GAV ausdrücklich erwähnt werden und gleichzeitig die kritischen und zum Teil auch ungeliebten Checks-and-Balances aus der Politik präziser vermerkt werden.

Die Grünen Nidwalden haben aus obigen Gründen den Fragebogen der Vernehmlassung nicht mit Ja oder Nein beantwortet. Damit wir der Revision zustimmen können, brauchen wir klare und verbindliche Aussagen inbezug auf:

  • fundierte Variantenvergleiche;
  • Zusicherung der langfristigen Sicherung des Besitzstandes der Anstellungsbedingungen für das Personals mittels eines GAV;
  • eine transparente Darstellung der demokratischen Rechte des Landrates und der Nidwaldner Bevölkerung im Falle der Schliessung des Kantonsspitals Nidwalden.

Totalrevision Spitalgesetz: Vernehmlassung lesen

Auskunft: Thomas Wallimann-Sasaki, Landrat, 079 848 99 65