Die Grünen stimmen der Teilrevision des Gesetzes über den Straf- und Massnahmenvollzug zu. Wir verlangen, dass die für die Bewährungshilfe zuständige Person eine in Sozialarbeit ausgewiesene Fachperson ist. Wir verstehen die Gründe für die Überführung der Bewährungshilfe vom Sozialamt zum Amt für Justiz. Wir weisen aber darauf hin, dass die Hauptaufgabe der Bewährungshilfe darin besteht, die betreuten Personen vor Rückfälligkeit zu bewahren und sie bei der sozialen Wiedereingliederung zu unterstützen. Sie leistet und vermittelt dazu die erforderliche Sozial- und Fachhilfe, insbesondere in den Bereichen Wohnen, Arbeit, Finanzen, Sucht sowie Gesundheit. Strafvollzug und vor allem Wiedereingliederung muss den Menschen dienlich sein und nicht primär Effizienzkriterien genügen. Vor diesem Hintergrund muss in der konkreten Ausführung Acht gegeben werden, dass die für die Bewährungshilfe zuständige Person eine in Sozialarbeit ausgewiesene Fachperson ist. Wir erwarten, dass der Stellenbeschrieb für die Bewährungshilfe auf diesen Umstand ausdrücklich hinweist. Mit allen andern Vorschlägen und Anpassungen sind wir einverstanden.

Teilrevision Strafvollzugsgesetz: Vernehmlassung lesen

Auskunft: Thomas Wallimann-Sasaki, Landrat, 079 848 99 65