Vernehmlassung zum Energiegesetz
Die vorliegende Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes ist enttäuschend minimalistisch und ohne grosse Ambitionen ausgefallen. Der Regierungsrat will, entgegen der Empfehlung der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK), nur die minimalen bundesrechtlichen Anforderungen des Energiegesetzes umsetzen.
Die vorliegende Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes ist enttäuschend minimalistisch und ohne grosse Ambitionen ausgefallen. Der Regierungsrat will, entgegen der Empfehlung der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK), nur die minimalen bundesrechtlichen Anforderungen des Energiegesetzes umsetzen. Mit diesem Ansatz ist die Energiestrategie nicht umzusetzen und der Kanton Nidwalden wird es verpassen, seinen Anteil an die Erreichung der Ziele der Energiestrategie beizusteuern. Es ist gerade die Aufgabe des Gesetzgebers seine Möglichkeiten zu nutzen um die Klimaziele zu erreichen, welche für einen wirksamen Klimaschutz notwendig sind. Der Verzicht auf praktisch alle Zusatzmodule der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) bestätigt den Eindruck, dass der Regierungsrat seine von ihm postulierte Vorbildrolle bei der Umsetzung der Energiestrategie gar nicht einnehmen will.