Beim kKVG unterstützen die Grünen die formalen Zulassungsverfahren und dass mit den Zulassungsbeschränkungen für Ärztinnen und Ärzte eine kostendämpfende Massnahme umgesetzt wird. Um wirklich Kosteneinsparungen zu erwirken, empfehlen die Grünen, die Möglichkeiten der Telemedizin auszuschöpfen und den Einsatz spezialisierter Pflegefachpersonen effizienter zu nutzen.

Die Teilrevision des kantonalen Personalgesetzes wird in ihren Grundzügen ebenfalls mit wenigen Änderungsvorschlägen gutgeheissen. Im Gegensatz zum Vorschlag der Regierung sind die Grünen nicht einverstanden, dass bei kranken oder verunfallten Angestellten ein befristetes Arbeitsverhältnis bei Vertragsablauf endet, auch wenn die gesetzliche Lohnfortzahlung noch zu leisten wäre. Sie regen an, dass der Kanton eine eigene Krankentaggeldversicherung einführt, denn damit könnte drohenden Versicherungslücken entgegengewirkt werden. Bei Kündigung in der Probezeit soll entgegen dem regierungsrätlichen Vorschlag immer ein Kündigungsgrund angegeben werden müssen.

Nicht einverstanden sind die Grünen bei der fixen Begrenzung von Telearbeit auf maximal 50 Prozent. Diese Regelung muss flexibler gehandhabt werden. Die
Erfahrungen aus der Zeit der Pandemie haben gezeigt, dass trotzdem ein Austausch mit Vorgesetzten möglich ist. Und zudem würde dies auch Personen mit einer körperlichen Beeinträchtigung bessere Chancen auf eine Stelle ermöglichen. Die Grünen schätzen die enthaltenen Verbesserungen zugunsten der angestellten Personen wie die Aufhebung des maximalen Bezuges von Gleitzeittagen oder die Einreichung des Arztzeugnis erst nach 5 Arbeitstagen.

Für Fragen: Erika Liem Gander, e.liemgander@bluewin.ch, 079 471 10 30