Im Mai 2019 wurde über das Bundesgesetz für Steuerreform und AHV Finanzierung (STAF) abgestimmt. Im Rahmen dieser Umsetzungen mussten die Kantone per 1. Januar 2020 die unterschiedliche Besteuerung der Unternehmensgewinne von Holding- und Verwaltungsgesellschaften abschaffen. Diese unterschiedliche Besteuerung von Holding- und Verwaltungsgesellschaften widerspricht den OECD Standards gegen schädlichen Steuerwettbewerb. Die Schweiz steht deshalb unter internationalem Druck. In Folge erarbeiteten die Kantone unterschiedliche Strategien, um ihre Steuergesetze an die neu geschaffenen Gesetze anzupassen. Damit ortsansässige Firmen wegen der Abschaffung der bisherigen Privilegien trotzdem nicht zu hohe Steuern bezahlen müssen, wollen viele der Kantone die Steuersätze auf Unternehmensgewinne senken. So auch der Kanton Nidwalden. Der Kanton Nidwalden belegte bereits heute vor der Senkung einen Spitzenplatz bei den Steuersätzen für Unternehmensgewinne. Es geht sogar noch weiter: Der Kanton Nidwalden weist die tiefsten Unternehmensgewinnsteuersatz der ganzen Schweiz auf (Artikel Luzernerzeitung vom 23. Juli 2020). Mit der geplanten noch stärkeren Senkung der bereits tiefen Unternehmensgewinnsteuer mischt der Kanton Nidwalden nun auch den internationalen Markt auf: Mit dem geplanten Steuersatz von 5.1% verdrängt Nidwalden den bisherigen Spitzenreiter Hongkong und belegt danach weltweit den ersten Platz (Artikel Luzerner Zeitung vom 23. Juli 2020).

Nidwalden braucht diesen zweifelhaften und unethischen Rekord nicht! In der jetzigen Wirtschaftslage braucht es Solidarität und keinen ruinösen Steuerwettbewerb! Wegen der Bewältigung der Covid-19 Krise müssen die Kantone zusätzliche nicht budgetierte Gelder investieren. Die Auswirkungen der Covid-19 Krise werden auch in Nidwalden Selbstständige und Kleinunternehmen noch lange spüren. Aus diesem Grund ist es falsch, jetzt Steuersenkungen zu realisieren und den Steuerwettbewerb neu zu lancieren. Die Folgen dieser erneuten Senkung der Unternehmensgewinnsteuer tragen vor allem die natürlichen Personen – vorab Familien und sozial benachteiligte Personen. «Wir dürfen die Unternehmensgewinnsteuer nicht senken, ansonsten würden Bildung, Kultur und Gesundheit zum Opfer vom Rotstift» so Landrat Delf Bucher.

Gegen die aktuelle Steuergesetz Revision haben die Grünen Nidwalden das konstruktive Referendum ergriffen. Das heisst, die Grünen fechten nur einen Teil der Revision an: Nämlich die Senkung der bereits heute tiefen Unternehmensgewinnsteuer von 6% auf 5.1%. Alle anderen in der Revision enthaltenen Änderungen bejahen die Grünen. Einzelne Änderungen werden explizit begrüsst, wie zum Beispiel die Entlastung von Familien mit den höheren Ausbildungszulagen.

Am 27. September stimmt die Nidwaldner Bevölkerung über die Steuergesetz Revision ab. Ein JA zum konstruktiven Vorschlag der Grünen Nidwalden ist ein JA zu einer solidarischen Gesellschaft, in der auch Unternehmen mithelfen, die neuen Kosten infolge der Covid-19 Pandemie zu tragen. Auch so bleibt Nidwalden Spitze.