Volksinitiative «Ja zur Transparenz – Verwaltungsratsmandate regeln»
Was die Initiative wollte
Die Volksinitiative der Grünen Nidwalden und der SP Nidwalden forderte die Einführung strengerer Regeln für Verwaltungsratsmandate von Regierungsratsmitgliedern. Unter dem Titel „Ja zur Unabhängigkeit –Verwaltungsratsmandate regeln“ sollte das Regierungsratsgesetz dahingehend ergänzt werden, dass Nebenbeschäftigungen in Verwaltungsräten nur noch mit der ausdrücklichen Bewilligung der landrätlichen Aufsichtskommission ausgeübt werden dürfen. Damit wollten die beiden Parteien, dass Interessenbindungen, welche die Tätigkeit als Regierungsratsmitglied tangieren könnten, strikt untersagt werden.
Gründe für die Initiative
Ausgelöst hatte die Diskussion um potenzielle Interessenkonflikte die Kandidatur der Nidwaldner Regierungsrätin bei den Bundesrats-Ersatzwahlen. Es wurde bekannt, dass sie im Verwaltungsrat der Schindler AG Einsitz hatte, was schweizweit die Frage nach der Unabhängigkeit der Nidwaldner Regierung aufwarf. Eine Motion der Grünen, die dies in Frage stellte, lehnte der Regierungrat ab, weshalb die Partei beschloss, das Volk direkt über diese wichtige Frage entscheiden zu lassen.
Der Gesetzesartikel
Der Gesetzesartikel sah vor, Verwaltungsratsmandate nur dann zu erlauben, wenn sie im Interesse des Kantons sind, und von der landrätlichen Aufsichtskommission geprüft wurden. Ein solcher Prüfungsprozess sollte sicherstellen, dass mögliche Interessenskonflikte vermieden und die Unabhängigkeit der Exekutive gewahrt bleibt.
Ablehnung trotz erfolgreicher Unterschriftensammlung
Grüne und SP hatten an einem gemeinsamen Sammeltag mehr als das notwendige Quorum von 250 gültigen Unterschriften deutlich erreicht und mit 410 gültigen Unterschriften den Auftrag an den Regierungsrat und anschliessend den Landrat gegeben, das Volksbegehren zu behandeln. Diese jedoch lehnten das Begehren von Grünen und SP.
Am 30. November 2025 wurde über die Initiative abgestimmt. Mit dem Nein der Stimmbevölkerung entscheidet somit wie bis anhin der Regierungsrat bei Nebenbeschäftigungen wie Verwaltungsratsmandate lediglich in Bezug auf den Zeitaufwand. Ob ein möglicher Interessenskonflikt vorliegt, ist nach wie vor nicht Gegenstand der Überprüfung. Transparenz und klare Regeln scheinen in Nidwalden entweder vorhanden oder nicht wichtig.