Einfaches Auskunftsbegehren betreffend Aufgaben- und Subventionsüberprüfung des Bundes aus Sicht der Zentralschweizer Finanzdirektorenkonferenz
Gestützt auf Art. 53 Abs. 5 des Landratsgesetzes wird der Regierungsrat gebeten, das folgende Einfaches Auskunftsbegehren zu beantworten:
lm kürzlich veröffentlichten lnformationspapier der Zentralschweizer Finanzdirektorenkonferenz (ZFDK) zum Sparprogramm des Bundes wird die Energiestrategie 2050 als gescheitert betrachtet und staatliche Klimamassnahmen grundsätzlich infrage gestellt. Die ZFDK argumentiert, der Klimawandel sei eine unveränderliche Tatsache, und teure staatliche Eingriffe würden wenig bewirken. Stattdessen solle man auf technologische lnnovationen setzen und Subventionen reduzieren, da erneuerbare Energien den künftigen Strombedarf nicht decken könnten.
Diese Sichtweise wirft Fragen zur laufenden Klimastrategie sowie zu den bevorstehenden Massnahmen des Kantons Nidwalden auf. Wir ersuchen den Regierungsrat, mündlich Stellung zu folgenden Fragen von aktuellem kantonalem lnteresse zu nehmen:
1. Wie bewertet der Regierungsrat die Aussage der ZFDK, dass die Energiestrategie 2050 bereits heute als gescheitert gilt?
2. lnwiefern berücksichtigt der Regierungsrat die Position der ZFDK bei der Erarbeitung der kantonalen Klimastrategie und der dazugehörigen Massnahmen?
3. Die ZFDK spricht sich für die Förderung klimafreundlicher Technologien anstelle von Subventionen aus. Wie steht der Kanton Nidwalden zu diesem Ansatz, und in welchen Bereichen sieht er konkrete Umsetzungsmöglichkeiten?
Wir bedanken uns für die Beantwortung der Fragen an der kommenden Landratssitzung
Bei Fragen:
Alexander Huser, Präsident Grüne Nidwalden, 079 752 78 52