Die Grüne Nidwalden fordern weitere Erleichterungen für Personen, die sich einbürgern wollen.
Vernehmlassung zur Änderung des Gesetzes über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (Kantonales Bürgerrechtsgesetz)
Die Grünen Nidwalden begrüssen die vorliegenden Gesetzesänderungen.
Sie entsprechen dem Anliegen, eine administrativ vereinfachte und gleichzeitig respektvolle Erteilung des Bürgerrechts anzustreben.
Insbesondere begrüsst wird die Verschlankung des Prozesses mit der Möglichkeit des Entscheids in einer Einbürgerungskommission auf Gemeindeebene und des Entscheids durch die Direktion (und nicht mehr durch den Landrat) auf kantonaler Ebene.
Nebst diesen Prozesserleichterungen ist auch eine Senkung der Einbürgerungsgebühren anzustreben. Schliesslich führt eine Vereinfachung des Prozesses auch zu weniger Kosten. Die Kosten sind für einbürgerungswillige Personen ein nicht zu unterschätzender Faktor.
In diese Richtung weist auch der Bericht der Eidgenössischen Migrationskommission (EKM) vom Mai 2024. Er erwähnt, dass Einbürgerungen einen positiven Langzeiteffekt auf die Integration haben. «Wir Grünen Nidwalden fordern deshalb ein inklusives Einbürgerungssystem mit einem einfachen, einheitlichen und transparenten Verfahren.» sagt Landrätin Verena Zemp, «Denn die Staatsbürgerschaft eröffnet nicht nur den Zugang zur politischen Mitsprache, sondern leistet darüber hinaus einen wichtigen und langfristigen Beitrag zur individuellen, sozialen und politischen Integration.»
Kontakt: Verena Zemp, Landrätin Grüne Nidwalden 079 622 15 54
Vernehmlassung der Grünen Nidwalden zur Änderung des Gesetzes über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht: 2025 01 16 Vnl kBürgerrechtsG GN