Grüne Nidwalden kritisieren Teilrevision der Steuerverordnung und fordern Anpassungen bei der Immobilienbewertung
Die Grünen Nidwalden stehen der geplanten Teilrevision der Steuerverordnung in ihrer aktuellen Form kritisch gegenüber. Insbesondere die neuen Regelungen zur Immobilienbewertung begünstigen einseitig Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer. Während die Preise für Boden und Immobilien in Nidwalden in den letzten Jahren stark gestiegen sind, wurde die Anpassung der Grundstückswerte in der aktuellen Revision auf durchschnittlich 65,8 % festgelegt. Nach Ansicht der Grünen reicht dies nicht aus, um den Marktpreisen gerecht zu werden. Dies führt dazu, dass ein Steuerschnitt entsteht und wertvolles Steuerpotenzial ungenutzt bleibt.
Die Grünen fordern, dass die Anpassung der Land- und Mietwertansätze alle fünf Jahre überprüft wird, um zeitnah auf Marktentwicklungen reagieren zu können. Zudem kritisieren sie die übermässig hohen Eigenmietwertabzüge von 40 %, die deutlich über den Abzügen in den Nachbarkantonen Luzern, Uri und Obwalden liegen. Diese Regelung bevorteilt Wohneigentümerinnen und -eigentümer zulasten der Mieterinnen und Mieter, die rund 60 % der Bevölkerung ausmachen.
Die durch den Steuerschnitt entgangenen Steuereinnahmen, die mit der angedachten Steuerverordnung umgesetzt werden sollen, könnten in wichtigen Bereichen wie Prämienverbilligungen, Kinderbetreuung, Klimaschutz und Mobilitätsprojekte investiert werden. Die Grünen Nidwalden fordern daher eine gerechtere Steuerverteilung und eine nachhaltige Finanzpolitik.
Kontakt und Information: Alexander Huser, 079 7527852