Familien profitieren bei beiden Vorlagen gleich stark: Die höheren Kinderabzüge, die verbesserten Abzüge für Drittbetreuung sowie die Anpassungen bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer werden unverändert übernommen. Der Gegenvorschlag korrigiert somit lediglich die Steuersätze.

Die ursprüngliche Idee, vor allem die Familien und den Mittelstand zu entlasten, wird mit der Vorlage des Landrats darum nicht konsequent verfolgt.