Schutzstatus S: Grüne Nidwalden fordern eine faire Sozialhilfe statt vorschneller Sparmassnahmen
Die Grünen Nidwalden stehen der geplanten Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Ausländerrecht kritisch gegenüber. Sie bemängeln insbesondere das überstürzte Vorgehen des Regierungsrats und fordern, die Höhe der Sozialhilfe für Schutzbedürftige grundsätzlich zu überprüfen. Statt bestehende, sehr tiefe Unterstützungsansätze einfach fortzuschreiben, soll der Kanton seinen Handlungsspielraum für eine angemessene und menschenwürdige Unterstützung nutzen.
Ab März 2027 erhalten die ersten Menschen aus der Ukraine, die seit fünf Jahren mit Schutzstatus S in der Schweiz leben, eine an diesen Schutzstatus gekoppelte Aufenthaltsbewilligung B. Der Regierungsrat will deshalb die kantonale Gesetzgebung anpassen. Damit sollen die Zuständigkeit für die Sozialhilfe weiterhin beim Kanton bleiben und die bisherigen reduzierten Unterstützungsansätze beibehalten werden.
Überstürztes Vorgehen auf unsicherer Rechtsgrundlage
Die Grünen Nidwalden kritisieren insbesondere das zeitliche Vorgehen. Die geplante kantonale Gesetzesänderung stützt sich auf eine Anpassung der bundesrechtlichen Asylverordnung, die noch gar nicht beschlossen ist. Die Vernehmlassung des Bundes läuft bis zum 15. Oktober 2026, jene des Kantons bereits einen Tag später aus.
Sollte die bundesrechtliche Anpassung nicht zustande kommen, wäre auch die geplante kantonale Regelung in ihrer heutigen Form hinfällig.
Für die Grünen ist dieses Vorgehen schwer nachvollziehbar. Eine Gesetzesrevision, welche die Lebensbedingungen schutzbedürftiger Menschen unmittelbar beeinflusst, verdient eine sorgfältige politische Diskussion. Eine Verlängerung der kantonalen Vernehmlassungsfrist wäre deshalb angebracht gewesen.
405 Franken im Monat sind zu wenig
Besonders kritisch beurteilen die Grünen die Absicht, die bisherigen Unterstützungsansätze unverändert weiterzuführen. Heute erhalten Schutzbedürftige im Einpersonenhaushalt für den Grundbedarf lediglich 13.50 Franken pro Tag beziehungsweise 405 Franken in einem Monat mit 30 Tagen. Der reguläre Grundbedarf der wirtschaftlichen Sozialhilfe beträgt dagegen 1’061 Franken pro Monat.
Der Regierungsrat begründet die Beibehaltung der tiefen Ansätze vor allem mit den finanziellen Auswirkungen. Gemäss seinen Berechnungen würde eine vollständige Angleichung bei den derzeit 85 betroffenen Personen zusätzliche Kosten von rund 669’000 Franken jährlich verursachen.
Die Grünen anerkennen, dass diese Mehrkosten erheblich wären. Sie weisen jedoch darauf hin, dass weitere Betroffene in den kommenden Jahren eine Erwerbstätigkeit aufnehmen und dadurch weniger oder gar keine Sozialhilfe mehr benötigen könnten.
Nicht alles oder nichts – sondern eine angemessene Unterstützung
Die Grünen verlangen keineswegs, dass die ordentliche Sozialhilfe automatisch und vollständig auf alle Personen mit Schutzstatus S übertragen wird. Sie fordern aber eine ernsthafte Überprüfung der bisherigen Ansätze.
Die Lebenshaltungskosten sind hoch, gerade auch in Nidwalden. Es ist deshalb fragwürdig, Unterstützungsbeträge unverändert weiterzuführen, ohne zu prüfen, ob sie den heutigen wirtschaftlichen Verhältnissen noch gerecht werden.
Wenn der Bund den Kantonen künftig mehr Spielraum bei der Ausgestaltung der Sozialhilfe einräumt, sollte Nidwalden diesen nicht ausschliesslich zur Begrenzung der Ausgaben nutzen. Vielmehr bietet sich die Gelegenheit, die bestehenden Ansätze neu zu beurteilen und eine sozial verantwortbare Lösung zu finden.
Faire Kostenverteilung und gelingende Integration
Die Grünen anerkennen das Anliegen, die Gemeinden vor unerwarteten finanziellen Belastungen zu schützen und die Zuständigkeit für die Betreuung und Integration weiterhin beim Kanton zu belassen. Auch eine solidarische Verteilung der Kosten auf die Gemeinden ist sinnvoll.
Finanzielle Überlegungen dürfen jedoch nicht das einzige Kriterium sein. Eine ausreichende Existenzsicherung und die Förderung der beruflichen und gesellschaftlichen Integration liegen im Interesse der Betroffenen wie auch der gesamten Gesellschaft.
Die Grünen Nidwalden fordern deshalb, dass der Regierungsrat die geplante Gesetzesrevision sorgfältig überarbeitet, die Entwicklung auf Bundesebene berücksichtigt und insbesondere die bisherigen Sozialhilfeansätze kritisch überprüft. Eine verantwortungsvolle Asylpolitik muss sowohl die öffentlichen Finanzen als auch die Würde und die Lebensbedingungen der schutzbedürftigen Menschen im Blick behalten.