Am 20. Oktober reichte die Grüne Landrätin Erika Liem ein Einfaches Auskunftsbegehren zur Sperrgutsammlung ein. Der Vorstoss wurde dem Regierungsrat überwiesen. Am 26. Oktober 2018 informierte der Regierungsrat mit einer Medienmitteilung, dass er den Gemeinden die Fortführung von Sperrgutsammlungen zulasten der allgemeinen Grundgebühren untersagt. Endlich verschafft er dem Gesetz Nachdruck, welches eine gesetzeskonforme, verursachergerechte Finanzierung vorschreibt und entlastet Haushalte und Gewerbetreibende, die darauf achten, möglichst wenig Sperrgut zu verursachen.

In der Medienmitteilung schreibt der Regierungsrat: „Damit setzt er [der Regierungsrat] geltendes, nationales Recht um und sorgt für die vorgeschriebene faire Finanzierung.“ Seit einem Bundesgerichtsurteil im Jahr 2011 weiss der Regierungsrat Nidwalden, dass die Entsorgung der Siedlungsabfälle nicht über die Grundgebühr finanziert werden darf. Er brauchte also sieben Jahre, bis er bereit war, seiner Aufsichtspflicht nachzukommen und den ’sperrigen‘ Gemeinden die gesetzwidrige Finanzierung der Sperrgutsammlung zu verbieten und dem Bundesgesetz über den Umweltschutz Rechnung zu tragen. Seit Jahren haben wegen der zögerlichen Haltung des Regierungsrates diejenigen Personen und Unternehmen, welche kein Sperrgut über die illegal finanzierten Sperrgutsammlungen entsorgten, zu viel Grundgebühr bezahlt. Es ist zu hoffen, dass die betroffenen Gemeinden den Entscheid des Regierungsrates nicht anfechten und ihre Verantwortung endlich wahrnehmen und zur Abfallvermeidung beitragen.