Die Grünen Nidwalden sind für die zivile Weiterführung des Flugbetriebs auf dem Flugplatz Buochs. Es ist unbestreitbar, dass in Zukunft die Beeinträchtigungen durch den Fluglärm zunehmen werden. Deshalb sind wir gegen die Ausdehnung der Betriebszeiten und wir verlangen, dass an Sonn- und Feiertagen kein Flugbetrieb herrscht. Das ist nötig, damit die Erholungsfunktion der Landschaft wenigstens am Feierabend und an Sonn- und Feiertagen erhalten bleibt. Weiter kritisieren wir den geplanten Wildtierkorridor. Dieser kann nicht überzeugen und wird in der Praxis nicht funktionieren. Weiter zweifeln die Grünen an der korrekten Berechnung und somit an einer genügend grossen Ausscheidung der geforderten ökologischen Ausgleichsflächen. Aus diesen Gründen haben die Grünen Nidwalden Einsprache gegen das Umnutzungsgesuch gemacht. Im Übrigen kritisieren die Grünen das aus ihrer Sicht undemokratische Mitwirkungsverfahren.

Der Flugplatz Buochs soll prioritär als Werkflugplatz für die Flugzeugindustrie und die aviatiknahen Firmen mit Sitz in Nidwalden dienen, die unmittelbar auf den Flugplatz Buochs angewiesen sind. Weiter soll der Flugplatz für Flüge des Bundes und der Luftwaffe, für Such-, Rettungs- und Polizeiflüge sowie für den Segelflugsport zur Verfügung stehen. Ebenfalls zugelassen sind Flüge, welche von in Nidwalden domizilierten Firmen oder von in Nidwalden angemeldeten und tatsächlich wohnhaften Privatpersonen durchgeführt werden. Flüge für die fliegerische Grundausbildung mit Motorflugzeugen und den Flugsport sowie die touristische Nutzung sind auf dem Flugplatz Buochs nicht zugelassen.

Die von der Airport Buochs AG beantragte Ausweitung der Betriebszeiten lehnen die Grünen ab und wir verlangen ein Flugverbot an Sonn- und Feiertagen. Beim Weiterbetrieb des Flugplatzes bleiben die Beeinträchtigungen der Erholungsfunktion der Landschaft insbesondere durch den Fluglärm weiterhin bestehen und nehmen mit der Steigerung der Flugbewegungen zu und würden aufgrund der Ausdehnung der Betriebszeiten zeitlich länger andauern.

Die Teilrevision des kantonalen Richtplanes verlangt ökologische und landschaftliche Aufwertungen. Diese Forderung ist mit den geplanten minimalistischen Aufwertungen überhaupt nicht zu erreichen. Sie erfüllen höchstens die minimalen Anforderungen an die für einen funktionierenden Wildwechsel zwingend notwendigen Leit- und Rückzugstrukturen. Die Aufwertungsmassnahme mit sechs geplanten Trittsteinbiotopen ist somit nichts mehr als eine wirkungslose Alibiübung. In der Berechnung der Ausgleichsmassnahmen sind 3 % nicht vorhanden. Damit sind die vorgeschriebenen Ausgleichsmassnahmen viel geringer als die geforderten 12 % und somit nicht ausreichend.

Das ganze Verfahren der Mitwirkung ist demokratiefeindlich. Für die Eingabe der umfangreichen Unterlagen hatten die Gesuchsteller sehr viel Zeit. Wer aber am Mitwirkungsverfahren teilnehmen will, muss innert 30 Tagen seine Eingabe machen. Die Fluplatzbetreiberin (Airport Buochs AG) konnte mehrere hunderttausend Franken für die Bearbeitung der Gesuchsunterlagen aufwenden. Diese Kosten werden zur Hälfte vom Kanton Nidwalden mitfinanziert! Das sind ungleiche Spiesse und lässt das ganze Verfahren zur Farce verkommen. Viele Betroffene sehen sich deshalb nicht in der Lage, eine Eingabe zu machen.

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