Gesetz zur Gesundheitsförderung: Grüne Nidwalden setzen sich für Selbstbestimmung und faire Rahmenbedingungen ein.
Die Grünen Nidwalden begrüssen die geplante Teilrevision des Gesundheitsgesetzes (GesG) sowie der Gesundheitsverordnung (GesV) grundsätzlich.
Assistierte Sterbehilfe: Würde und Selbstbestimmung im Zentrum
Die Grünen fordern eine klare gesetzliche Regelung, die für alle Institutionen des Gesundheitswesens – inklusive Spitäler, Wohnheime und betreutes Wohnen – gilt. Sie sprechen sich dafür aus, institutionellen Zwängen entgegenzuwirken und betonen, dass weder Institutionen noch Personal zur Mitwirkung an assistiertem Suizid verpflichtet werden dürfen.
Subsidiäre Kostengutsprache: Entlastung für Pflegeinstitutionen
Die Partei unterstützt die vorgesehene Regelung, welche Pflegeeinrichtungen bei ungedeckten Betreuungskosten entlastet. Sie fordert jedoch eine Präzisierung der
„hinreichenden Inkassobemühungen“.
Berufsausübungsbewilligungen: Transparenz und Übergangsfristen.
Die Grünen Nidwalden befürworten die Vereinheitlichung der Regelungen in Anlehnung an nationale Register. Dies stärke die Transparenz im Gesundheitswesen. Besonders wichtig sei aber, dass für betroffene Berufsgruppen ausreichend Übergangsfristen vorgesehen werden.
Ambulante Versorgung stärken: Pflegekompetenz fördern
Die Grünen sehen in der ambulanten Versorgung erhebliches Innovationspotenzial. Sie sprechen sich dafür aus, Modelle mit pflegerischer Leitung oder erweiterter Pflegekompetenz gezielt zu fördern.
Rückfragen: Benno Zurfluh, Sekretariat Grüne Nidwalden 079 691 33 39