Korporationsaufsichtsgesetz: Grüne Nidwalden fordern grundlegende Überarbeitung
Die Grünen Nidwalden lehnen den vorliegenden Entwurf des revidierten Korporationsaufsichtsgesetzes in seiner jetzigen Form ab. Trotz Überarbeitungen enthält der Entwurf weiterhin erhebliche rechtliche, gesellschaftliche und demokratiepolitische Schwachstellen.
Der Gesetzesentwurf bleibt hinter den verfassungsrechtlichen Vorgaben und den heutigen Anforderungen an Transparenz, Gleichstellung und Nachhaltigkeit deutlich zurück. «Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb bestimmte Familien weiterhin von Sonderrechten profitieren sollen, während andere trotz grossem Engagement fürs Gemeinwohl ausgeschlossen bleiben», betonen die Grünen.
Zentrale Kritikpunkte
Die Grünen Nidwalden sehen in mehreren Artikeln des Entwurfs gravierende Mängel:
- Fehlende Gleichstellung: Die Regelungen zu Bürgerrechten und Mitgliedschaften tragen der Gleichstellung der Geschlechter nach wie vor ungenügend Rechnung.
- Mangelnde Transparenz: Jahresrechnung und Bilanz der Korporationen sollen öffentlich zugänglich sein. Eine solche Offenlegung fehlt jedoch im Gesetzesentwurf.
- Fragwürdige Privilegien: Es darf kein Korporationsnutzen ausbezahlt werden, wenn Transferzahlungen von Bund, Kanton oder Gemeinden in die Korporationsrechnung einfliessen.
- Unklare Zuständigkeiten: Die vorgeschlagenen Regelungen zur Aufsicht, zur Zusammensetzung der Organe und zur Registerführung schaffen weder Rechtssicherheit noch Transparenz.
- Verfassungsrechtliche Bedenken: Mehrere Bestimmungen widersprechen den Grundrechten auf Niederlassungsfreiheit (BV 24) und den politischen Rechten (BV 36).
Korporationen neu denken
Für die Grünen ist klar: Das Gesetz muss nicht nur formell, sondern auch inhaltlich neu gedacht werden. Die Korporationen sollen ihre wichtige historische und gesellschaftliche Rolle weiterhin wahrnehmen können, jedoch im Einklang mit den Prinzipien von Good Governance, sozialer Verantwortung und Nachhaltigkeit.
Deshalb fordern die Grünen, dass die Neugestaltung des Korporationsaufsichtsgesetzes einer unabhängigen Expert:innen-Gruppe übertragen wird, die frei von direkten Eigeninteressen arbeitet. Nur so könne eine sachgerechte, faire und zukunftsfähige Lösung entstehen.
«Die Tradition der Korporationen verdient Respekt, aber auch eine zeitgemässe Weiterentwicklung. Ein modernes Gesetz muss Gleichstellung, Transparenz und Nachhaltigkeit ins Zentrum stellen», sagt Thomas Wallimann, Landrat der Grünen Nidwalden.
Fazit
Angesichts der zentralen inhaltlichen und rechtlichen Mängel lehnen die Grünen Nidwalden den vorliegenden Gesetzesentwurf ab. Sie setzen sich für eine grundlegende Überarbeitung und eine demokratisch, ökologisch und sozial ausgewogene Neufassung des Korporationsaufsichtsgesetzes ein.
Kontakt:
Thomas Wallimann-Sasaki, Landrat 079 848 99 65