Am 7. Juli 2010 hat das Bundesgericht uns Grünen Recht gegeben und das Proporzwahlverfahren in Nidwalden als verfassungswidrig beurteilt. Seither zählt bei den Land­ratswahlen jede Stimme. Das war nur möglich, weil das Bundesgericht das Nidwaldner Wahlverfahren auf seine Verfassungstauglichkeit überprüfen konnte. 

Jetzt soll mit dem „Bundesbeschluss über die Souveränität der Kantone bei der Festlegung ihrer Wahlverfahren“ diese Überprüfung durch das oberste Gericht verunmöglicht werden. Die Kantone könnten ihre Wahlverfahren so festlegen, wie es ihnen gefällt: Majorz, Proporz oder eine Mischform. Und wie oben erwähnt, dürfte das Bundesgericht nicht mehr beurteilen, ob die Wahlverfahren der Bundesverfassung entsprechen oder nicht.

Der Regierungsrat ist gegen diese Änderung. Aber die Nid­waldner Volks- und Standesvertreter in Bern, stimmten für den Bundesbeschluss. Sie machen den Weg frei, dass die von uns erkämpfte Wahlgerechtigkeit auch in Nid­walden wieder der Vergangenheit angehören könnte und wir den richterlichen Schutz für eine faire Ausgestaltung des Wahlrechts verlieren würden. Vordergründig wird zwar der Föderalismus vorgeschoben. In Wirklichkeit geht es dar­um, dass mit gerechteren Verfahren die Mächtigen den Minderheiten von ihrer Macht abgeben müssten. Dazu sind sie nicht bereit. Andreas Auer, emeritierter Professor für Staatsrecht, äussert sich in der NZZ vom 17. Mai 2018 un­missverständlich: „Noch nie hat es in der schweizerischen Verfassungsgeschichte einen derart unverschämten Ver­such gegeben, zentrale Grundrechte einfach auszuschal­ten und dem Richter diesbezüglich die Augen zu verbin­den.“

Leo Amstutz, Beckenried | Präsident Grüne Nidwalden

Dossier Verhandlung im National- und Ständerat